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Stanix 24.05.2013 21:05

Zitat:

Zitat von Truckdriver (Beitrag 132399)
Ja die sind foliert :) ka ob das legal ist als ich beim Tüv Fahrwerk und Felgen eingetragen hab hat er aber nichts gesagt ;) hatte bei meinem Audi 80 auch gelbe Nebelscheinwerfer und da war nie was :-P

geiiilo :D
will meine dann auch folieren^^
Wie haste das gemacht?
Einfach drüber oder innen drinne?

MfG

Truckdriver 24.05.2013 21:20

Hatte vorher ja keine Nebelscheinwerfer drin, weils ein Serie 1 ist und da mir ein ganz netter jemand mir letztes Jahr seine Anhängerkupplung in der Stoßstange verewigt hat sah ich das als Anlass :p. Also die Scheinwerfer hab ich sauber gemacht und dann einfach aussen drüber die Folie und danach den Alurahmen wieder draufgebaut :)

Stanix 24.05.2013 21:29

alles klar danke ;)
werde mal schauen wie ich es beim X9 mache :D

MfG

wirthensohn 24.05.2013 21:42

Es handelt sich dabei um eine Veränderung einer geprüften und zugelassen Leuchte, wodurch die Leuchte und damit zwangsweise das gesamte Fahrzeug die Betriebsgenehmigung verliert... http://projekte.wirthensohn.de/image...mer%5B1%5D.gif

Die gesetzlichen Regelungen sind ziemlich klar und eigentlich sogar für den Laien einleuchtend: ein Bauteil (wie eben hier die Nebelscheinwerfer) wurde, so wie wir es im Originalzustand kennen, zugelassen und in die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs (ABG, Allgemeine BetriebsGenehmigung) aufgenommen. Ändert man nun *irgendetwas* an solch einem Bauteil (folieren, lasieren, sägen, bohren, färben oder andere als die vorgesehenen Leuchtmittel einsetzen - Stichwort Xenonbrenner im Halogenscheinwerfer), erlischt automatisch und unweigerlich die Zulassung dieses Bauteils. Und damit automatisch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs.

Ein solches Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Beim Nebelscheinwerfer werden die allermeisten TÜV-Prüfer und auch Polizisten in einer Verkehrskontrolle sicher uninteressiert drüber hinweg schauen. Ganz anders sieht das aber beispielsweise bei lasierten (gefärbten) Rückleuchten aus. Ereignet sich beispielsweise ein Auffahrunfall (auf das Heck des Autos mit den lasierten Rückleuchten), wird ein Gutachter ganz sicher diese Veränderung feststellen und er Versicherung das mitteilen. Die Versicherung wird das höchstwahrscheinlich die Schadensregulierung verweigern, insbesondere auch, weil das beschädigte Fahrzeug so keine Betriebsgenehmigung mehr besitzt und eigentlich hätte im Straßenverkehr gar nicht teilnehmen dürfen.

Gerade die Tage war wieder ein nicht ganz unähnlicher Fall im Fernsehen thematisiert: da gab es einen Unfall mit Blechschaden. Der Gutachter hat eher zufällig festgestellt, dass das beschädigte Fahrzeug leistungsgesteigert war, ohne dass diese Veränderung abgenommen und eingetragen gewesen wäre. Das Ende vom Lied: da das Auto so keine Betriebsgenehmigung mehr besaß, hat die Versicherung die Schadensregulierung verweigert.

Gruß,
Christian

-=LuX=- 24.05.2013 21:48

Zum X9 passt das nach meiner Auffassung nicht. Am X6 sieht's gut aus. Aber am Besten am MX-6. :-)

Gruß
Jürgen

Stanix 24.05.2013 21:56

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
ich finde das passt dem X9 ;)

-=LuX=- 24.05.2013 22:01

Mir gefällt es überhaupt nicht. Das hängt auch immer von der Fahrzeugfarbe ab.

Gruß
Jürgen

Stanix 24.05.2013 22:08

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 132418)
Mir gefällt es überhaupt nicht. Das hängt auch immer von der Fahrzeugfarbe ab.

Gruß
Jürgen

oder von der eigenen Person :D

MfG

Truckdriver 24.05.2013 22:27

Ach macht doch was ihr wollt :p mir gefällts und gut is :)

-=LuX=- 24.05.2013 22:59

Hab ich doch geschrieben, bei Deinem silbernen X6 gefällt mir das sehr gut. So wie das ganze Auto sehr stimmig ist. Du hast ein gutes Händchen für das Auto. :-)

Beim X9 gefällt es mir nicht, insbesondere bei grünen und blauen.

Gruß
Jürgen


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