danke dir.
Sag mal hast du die ganzen daten im kopf oder wie? scheinst ja das reinste lexikon zu sein... oder hast du einfach nur zuviel zeit? |
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mfg, Wolfgang |
Hallo Leute,
ich habe ebenfalls das problem mit der verbauten Reifengröße.Mein Xedos 6, Bj. 95 hat Orginal Mazda Alufelgen montiert,mit der Bereifungsgröße 205/65/15 V 94. Mein problem ist, ich weiß nicht ob die Reifengröße korrekt ist oder ob da ein Fehler aufgetreten ist. Vielleicht kann mir da jemand unterstützend zur Seite stehen!;) |
Hallo Tobio,
dein Reifen ist erheblich zu groß, er dürft maximal einen Querschnitt von 55 haben. Das kannst du einfach auf folgender Seite selber nachrechenen: http://www.reifensuchmaschine.de/rei...fenrechner.htm Gruß Waldemar |
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Mit Deinen 205/65R15 hast Du einen um satte 5,2% größeren Abrollumfang. Nicht nur, dass Du damit die gesetzlich erlaubte Abweichung von 1% deutlichst überschreitest, hat das auch noch zur Folge, dass Dein Tacho weniger anzeigt, als Du tatsächlich fährst. Der Tacho darf 7% *mehr* anzeigen, aber auf gar keinen Fall weniger. Ich würde an Deiner Stelle ganz fix die richtigen, zulässigen Reifen besorgen, denn sonst wird die nächste Polizeikontrolle recht kostspielig. Gruß, Christian |
Ich hab mal gehört das sei egal, da die Polizei oder Tüv sehen müsste ob du das fahren kannst.
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Wenn Du mit solchen Reifen bei einer Verkehrskontrolle angetroffen wirst, haut Dir das jeder auch nur halbwegs ausgebildete Polizist achtkantig um die Ohren und Du fährst mit einer Mängelkarte und um ein saftiges Bußgeld ärmer nach Hause. Dass 205/65R15 definitiv weit abseits jeglicher zulassungsfähigen Reifenformate ist, kann jeder Polizist, der zumindest 1+1 rechnen kann, auf den ersten Blick erkennen, wenn er in den Fahrzeugpapieren die zugelassenen 195/60R15 entdeckt. Noch eindeutiger kann man es kaum kriegen - dafür muss ein Polizist nicht mal mehr über die Zentrale nachforschen lassen. Das sieht jeder Laie, der diese drei Zahlen in der Reifenangabe interpretieren kann... ;) Übrigens: das Auto hat so natürlich auch keine Betriebsgenehmigung und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden. Dass es auch Probleme mit dem Versicherungsschutz geben kann, erläutere ich gar nicht erst weiter. Gruß, Christian |
Zitat:
ich verstehe die Welt nicht mehr, anscheinend habe ich voll Pech gehabt, denn erst kaufte ich den Wagen und nach 50 km, Motorschaden danach Abschleppen von der Autobahn und Ärger mit dem Verkäufer ( keine Einigung ) hätte nur noch der Anwalt geholfen. Ich habe mich durchgerungen und den Motor eigenhändig wieder aufgebaut, da das Auto mir sehr gefällt. Nun ist auch noch die Reifengröße falsch, also irgendwie muss ich vollkommend verrückt sein so viel Geld zu investieren. Dem Autohandel Vettel in Rosbach gehört die Lizenz entzogen so etwas unverantwortliches und ohne jegliches Gewissen. naja. Das positive ist der Wagen bekommt noch eine neue Auspuffanlage, Querlenker, Spurstangenköpfe und wird auch noch neu Vermessen. Tüv gibts auch noch neu, aber meine Frau ist genervt und möchte das Auto später verkaufen.Ich hoffe das ich Sie noch umstimmen kann.8):-) |
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Also bei deinen Investitionen sollte es nun an den Reifen nicht mehr liegen. Und ein Fahrzeug vollständig zu reparieren und dann wieder zu verkaufen ist auch nicht gerade sehr wirtschaftlich.
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