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Bin aus Oberösterreich |
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Wenn ich meinen Bekannten richtig verstanden habe, dürfte es in OÖ ähnlich wie bei uns sein. Such dir auf alle Fälle ein Zivil-Ing-Büro die sowas tagtäglich machen und lass dich beraten. |
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Danke werde ich machen weil ich will nicht Probleme mit der Polizei oder Landesregierung haben :) |
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Gruß Jürgen |
Halli Hallo
Meine Annahme kahm aus der Zeit als nur der TÜV in Kärnten was zu sagen hatte... Hatschi |
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Soweit ich weiß müssen bei uns die Felgen auch mit der Karosserie bündig sein und nicht nur die Reifen - kann auch sein das ich falsch informiert bin. Könntest du evt. ein paar Bilder herzeigen ? |
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http://imagizer.imageshack.us/a/img163/5032/33hq.jpg Hier mal im Detail. http://imagizer.imageshack.us/a/img7/3024/goyq.jpg Beim grünen X6 (im ersten Bild rechts) sind erst seit Sommer 2013 8,5" Felgen montiert und per Einzelabnahme eingetragen. Das war nicht ganz so einfach. Hier ein Bild vom Zwischenzustand. http://imagizer.imageshack.us/a/img834/9394/ygf5.jpg Anschließend wurde der Sturz dann soweit in Richtung negativ verstellt, bis die Überdeckung TÜV konform war. Das Erscheinungsbild ist dann vergleichbar mit dem schwarzen. Vom Endzustand habe ich kein Detailfoto, sondern nur dieses hier. http://imagizer.imageshack.us/a/img132/5325/5rm0.jpg Für Österreich ist das also nichts, insofern sind 15mm Spurplatten (für Österreich) wohl auch für 8" Felgen nicht geeignet. Die Reifenbreite wäre dann allerdings egal. Mein letzter Beitrag bezog sich aber auch nur darauf, dass trotzem nicht gezogen wurde. Die Radabdeckung war auch so ausreichend. Bei dem grünen wäre ich sogar fast ums Bördeln herumgekommen. Das Rad war beim vollständigen Einfedern (mit 225er Bereifung) extrem knapp frei, der TÜV Prüfer wollte aber mindestens 1mm Reserve haben. Mit 215er Bereifung hätte ich definitiv nichtmal bördeln müssen. Gruß Jürgen |
Hallo,
ich mische mich da mal produktiv ein. Also ich hatte nun die Ehre sowohl eine Flüssiggasanlage als auch verschiedene Original BMW Felgen/Reifenkombinationen (allerdings von einem anderen Modell bzw. aus dem letzten Modelljahr meines Fahrzeugtyps) und zusätzlich gleich ein ganzes Fahrzeug in Niederösterreich einzelzugenehmigen. Grundsätzlich war das alles kein Problem, es ist aber zeitaufwendig und kostet etwas. Um es etwas einfacher zu machen, lasse ich die Gasanlage weg. Erste Station: Ermittlung des neuen Abrollumfangs und Vergleich mit dem Original. Die Abweichung darf max. -2,5% und +1,5% sein. Auf der HP vom TÜV Wien ist eine entsprechende EXCEL-Tabelle downloadbar. Wenn der neue Abrollumfang passt, dann geht's weiter. Zweite Station: Ist die Organisation einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (d.h. Mazda müsste hier schriftlich mitteilen, dass die RX-8 Felgen / Reifenkombination bei Verwendung am X6 unbedenklich ist) oder zumindest musst du ein Tragfähigkeitswert (zul. Traglast) der Felge vorlegen. In meinem Fall hat BMW Classic aufgrund der auf den Felgen vorhandenen Teilenummer einen Wert per Mail (Wert immer referenziert auf die jeweilige Teilenummer) übermittelt. Dritte Station: Ist der Weg zum TÜV (oder, so wie bereits geschrieben wurden zu einem Ziviltechniker für KFZ). Die TÜV-Stelle / ZT muss nicht im Zulassungsbundesland sitzen. TÜV-Stellen von Drittstaaten (bspw. DE) werden - zumindest nach der Auskunft die ich bekam - von den Landesregierungen (siehe 4.Station) nicht anerkannt (rechtliche Aspekte lasse ich außen vor, da sie nicht kurzfristig zur Lösung beitragen). Zum TÜV muss mit: o Auto mit der Wunschbereifung / Felge vorführen o Gutachten / Traglastbestätigung Felge mitnehmen o Sofern Distanzscheiben: Gutachten Distanzscheiben (die Distanzscheibenhersteller versenden mit Ihrem Produkt Gutachten und sofern notwendig auch geänderte Radbolzen, beim MX-6 und Xedos 6 sind bei Distanzscheiben 15mm jedenfalls die Bolzen zu tauschen) --> Der TÜV / ZT prüft die Unterlagen. --> Der TÜV / ZT führt einen Verschränkungstest (beladen, voller Lenkradeinschlag re / li und geradeaus) durch und schaut nach ob die Freigängigkeit der Räder gegeben ist. ---> Der TÜV / ZT prüft den seitlichen Überstand. Die Reifen / Felgenkombi darf lediglich in einem Winkel von 30° (am Vorderrad bspw. Radnabenmittelachse nach vorne / oben) über den Kotflügel ragen. Das Rad muss von oben abgedeckt sein (hier kann ich mich uU fehlerhaft ausdrücken). --> Der TÜV verlangt ziemlich genau 300EUR für die Prüfung - auch wenn's nicht passt. --> Du bekommst am Postweg / Mail das TÜV / ZT Gutachten und begibst dich mit dem Fahrzeug zur Station 4. Station 4: Landesregierung, KFZ-Prüfstelle. Du nimmst wiederum dein Fahrzeug und das TÜV/ZT Gutachten. Die Prüfer sehen sich die Unterlagen an, prüfen die Vollständigkeit und tragen die Reifen / Felgenkombi inkl. etwaiger Auflagen in die Papiere ein. --> Du zahlst (Betrag kann ich dir nicht genau nennen, weil bei mir die Gasanlage und die Einzelgenehmigung dazu kam; Betrag war jedenfalls geringer als TÜV) und gehst mit den Papieren. So, ich hoffe nichts vergessen zu haben. Natürlich kann's, obwohl's überall gleich sein sollte, irgendwo anders sein... Viel Spaß Klaus |
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