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mfg, Wolfgang |
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so heute ist das gutachten gekommen...so wie das lese bekomme ich rein garnix???!
oder für 980 verkaufen? haha ich steig da nichmehr durch |
also aus deinen unterlagen lese ich heraus, dass es nur 1 gebot zu €50 für die havarie gab (interessant, dass die anfrage nur 24 stunden lief?!).
beim gutachten wird zwar beschrieben, wie der wiederbeschaffungswert ermittelt wurde ("privat-zu-privat"), aber nicht, wie hoch er ist. wie kommst du also auf die €980? jedenfalls ist es (zumindest in Ö - ich spreche aus erfahrung...) so, dass beim wirtschaftlichen totalschaden vom wiederbeschaffungswert der (aufgrund des gebots festgestellte) restwert abzuziehen ist. dieser betrag wird dir von der versicherung angeboten - nimmst du das an, dann darfst du das fahrzeug behalten. nimmst du das nicht an, dann erhältst du den vollen wiederbeschaffungswert. (korrekt müsste man eigentlich sagen, dass die versicherung den wiederbeschaffungswert bezahlt und du ein vorkaufsrecht hast, wenn du bereit bist das gleiche zu zahlen wie das höchste gebot - unterm strich machts aber keinen unterschied zu dem vorhin beschriebenen... ;) ) mfg |
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sry hatte die seite vergessen...
950 euro aber ich hatte das auto vor einem jahr schätzen lassen ,da kam 2700 euro raus ... also da stimmt ja mal was nicht... |
Na das ist ja ein tolles Gutachten, als Restwert einfach ein pauschales Angebot eines Schrotthändlers anzusetzen. Unverschämtheit. Ich wette dass der das Fahrzeug nicht besichtigt hat und vielleicht nichtmal weiß was ein Xedos überhaupt ist.
Aus eigener Erfahrung weiß ich zudem, dass es Gutachter gibt, die mit Versicherungen und Verwertern Geschäfte machen. Die AXA halte ich da auch nicht für seriös. Mit unseren Autos sind wir leider immer die gelackmeierten, wenn denen mal was passiert. Gruß Jürgen |
und was ist wenn ich ein gegengutachten erstellen lasse? was haltet ihr davon?
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Kann man machen. Ich hatte damals ein Gutachten beauftragt, die Gegenseite ein weiteres und das Gericht zu guter letzt noch ein drittes, was letzlich genommen wurde. Aber das Auto war gerade 2 Monate alt und hatte 2000 km auf der Uhr.
Bei einem Auto, das so alt ist, dass es in der DAT Liste nicht mehr auftaucht, ist es vielleicht wirklich schwierig. Als einziges könnte ich mir ein Wertgutachten vorstellen. Wenn sowas geht ist das immerhin ein klarer Auftrag und nicht auf der Basis eines fiktiven Pauschalangebotes. Gruß Jürgen |
so ein Wertgutachten läuft dann sicher über einen anwalt oder? das dauert ja alles ewig...
achja das ist alles bitter. :( |
Ja sowas ist immer blöd. Die gegnerische Versicherung wird es freiwillig nicht bezahlen, die hat ihre 50 Euro ja schwarz auf weiß. Wenn Du einen Anwalt beauftragst, wird das sicher sofort gehen. Falls es überhaupt juristisch Sinn macht. Das kann ich auch nicht sagen.
Gruß Jürgen |
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