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wirthensohn 21.02.2011 18:45

Da muss wohl das KBA bei der Zulassung mehr als nur ein Auge zugekniffen haben. Es gibt aber mehrere Autos, wo Seitenmarkierungsleuchten aufgrund der Karosserieform auch von vorne zu sehen sind - ich denke, solange der wesentliche Teil der Leuchte den Zweck erfüllt, zur Seite zu leuchten, haben die Zulassungsbehörden einen gewissen Ermessensspielraum.

So manche Hersteller, wie Mercedes oder BMW scheinen aber generell einen Freibrief zu haben. Oder auch Peugeot, deren Kennzeichen serienmäßig schon fast auf dem Boden geschliffen haben, noch bevor der entsprechende Paragraph der StVZO bezüglich Mindesthöhe des Kennzeichens über dem Boden aufgehoben wurde.

Gruß,
Christian

-=LuX=- 24.02.2011 21:59

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 110219)
Und heute hab ich dann auch noch meine gelben Nebelscheinwerferlampen bekommen, um mal ein bisschen vom "Blaue-Lampen" Trend wegzukommen. 8)

Hier der Vergleich MTEC Superwhite mit den gelben Lampen.

http://s3.directupload.net/images/11...p/k2gjouyc.jpghttp://s5.directupload.net/images/11...p/5rc9yg3n.jpg

Ich finde das macht sich besonders mit den Philips Bluevision Ultra im Abblendlicht und den orangen Blinkern sehr gut.

http://s10.directupload.net/images/1...p/gn2jvolb.jpghttp://s3.directupload.net/images/11...p/a9b9v2mn.jpg

mfg, Wolfgang

PS: Meinungen wie immer erwünscht. 8)


Was sind das für Lampen? Legale?

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 24.02.2011 22:03

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 110383)
...Ältere Fahrzeug fallen selbstverständlich unter den Bestandsschutz (gilt übrigens auch für Frankreich, wo früher gelbes Licht vorgeschrieben war, seit 2001 bei neuen Fahrzeugen aber vorne alles weiß leuchten muss).

Ich weiß, dass z.B. die ganzen 626 GEA (626 Stufenheck in US-Version, wurden mal ein paar tausend Stück nach Deutschland importiert) gelbe Nebelscheinwerfer haben. Die müssen natürlich nicht umgerüstet werden.

Waren das gelbe Gläser bzw. gelbe Reflektoren? Oder waren gelbe Lampen drin? Hab im MX-6 auch gelbe Lampen in den NSW, soll serienmäßig so gewesen sein. Aber wenn eine durchbrennt, ist man wohl gekniffen, oder gibt es noch welche, die "richtig" gelb sind?

Gruß
Jürgen

wirthensohn 24.02.2011 22:10

Gelbe Scheinwerfergläser, ansonsten identische Nebelscheinwerfer wie die bei uns üblichen für standardmäßige, weiße H3-Glühlampen. Reflektoren können nicht gelb sein, sondern verchromt bzw. verspiegelt.

Gruß,
Christian

-=LuX=- 24.02.2011 22:40

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 110507)
Reflektoren können nicht gelb sein, sondern verchromt bzw. verspiegelt.

Können sie doch:

http://www.bilder-hochladen.net/files/63fs-77.jpg

Hier auch.. ;-)

Gruß
Jürgen

wirthensohn 25.02.2011 06:26

Was ist das denn? Soll das original sein? Und richtig gelb leuchten?

Gruß,
Christian

-=LuX=- 25.02.2011 20:06

Das ist ein originaler Scheinwerfer aus einem französischem W124. Es gab auch noch gelbe Kappen über der Lampe:

http://www.w124-board.de//attachment...chmentid=10870
http://img42.imageshack.us/img42/2816/pict0040.jpg
http://img64.imageshack.us/img64/793/franzevoics6.jpg

Nebelscheinwerfer von Bosch mit gelbem Glas und von Hella mit gelbem Reflektor:

http://sterntwiete.mparschau.de/asse...Bosch-gelb.jpghttp://sterntwiete.mparschau.de/asse...front_gelb.jpg


Hab übrigens nochmal selbst in der StVZO (Stand 21.4.2009) nachgelesen. Gelbes Licht in den NSW ist nach wie vor erlaubt:

Zitat:

Zitat von § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ...

Und wo ich schon mal dabei bin (und meine, das hier schon mal anders gelesen zu haben ;-)), die Nebelscheinwerfer dürfen lt. StVO (Stand 1.12.2010) nicht nur bei Sichtbehinderung durch Nebel eingeschaltet werden (für das Nebel Schlusslicht gilt das allerdings nicht):

Zitat:

Zitat von § 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am
Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein...

Gruß
Jürgen

wirthensohn 25.02.2011 20:11

Wenn ich pingelig sein darf: das Bild zeigt keinen W124, sondern einen W201, allgemein auch als "190er" bezeichnet :)

Gruß,
Christian

-=LuX=- 25.02.2011 20:18

Immer gut dass wir für Alles Experten hier haben. ;-)

Beim W124 gilt das aber trotzdem :cheesy::

http://www.abload.de/img/dscn237152cq.jpg

Gruß
Jürgen

wirthensohn 25.02.2011 20:19

Sieh auf jeden Fall sch****e aus...

Gruß,
Christian


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