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Gruß Jürgen |
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Eine Dame aus unserer Xedos Whatsapp Gruppe hat sich den gekauft :D
Sie hat mehrere Mazdas (Xedos 6 auch) und ist Mazda Mechanikerin. Der X9 bleibt in Österreich. |
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Nämlich die Umsatzsteuer die du für die Nova (Normverbrauchabgabe) bezahlen musst. |
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Und Deutschland kann das mit der Doppelbesteuerung noch besser: wir bezahlen unsere Rentenbeiträge auf das bereits versteuerte Einkommen. Sobald wir in Rente gehen, wird das eigentlich bereits versteuerte, eingezahlte Geld nochmal besteuert. Und das übrigens, obwohl unser Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren explizit geurteilt hat, dass eine Doppelbesteuerung vermieden werden muss..... Ihr seid also keineswegs alleine. Gruß, Christian |
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So, Offtopic von meiner seite aus Ende. |
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Erstmal, ja ich wohne in Österreich, auch wenn du das Gegenteil behauptest. Und blaue Kennzeichen deuten NICHT darauf hin dass das Fahrzeug nicht in Österreich typisiert ist. |
In Österreich hat es den Miller nie (offiziell) gegeben, max. als Import.
Sollte der X9 Miller noch nicht in Österreich zulassungsfertig sein, so wird man dafür folgendes machen: Da der X9 Miller wahrscheinlich noch kein COC-Papier hat (vermute ich mal), muss bei der Landesregierung einzelgenehmigt werden. Kostet so weit ich mich erinnere (zumindest bei Oldtimer) etwa 120EUR. Sollte der X9 Miller bereits ein COC-Papier (Certificate of Confirmination) haben, so wird deutscher TÜV und die deutschen Papiere anerkannt. M.E. wird da EU-Recht nicht konsequent umgesetzt, da auch ohne COC Papier eine, bspw. deutsche Genehmigung vorhanden ist und da KFZ europäisch geregelt ist, hier kein "Zusatzaufwand" sein sollte. Anders bei KFZ aus bspw. USA. Wie auch immer, jedenfalls wird bei der Einzelgenehmigung das Fahrzeug in die Fahrzeugdatenbank mit der Überprüfung eingetragen, mit COC-Papier muss das kostenpflichtig vom Importeur (also via Mazda-Händler an Mazda-Klagenfurt) gemacht werden. Der Händler / Mazda Klagenfurt kann und wird dafür was verlangen (BMW verlangt hier 180EUR - also mehr als die Landesüberprüfungsstellen bei der Einzelgenehmigung). Um bei dem Beispiel zu bleiben, fallen also entweder die Kosten für die Einzelgenehmigung oder im Falle COC die Kosten für die Eintragung in die Fahrzeugdatenbank an. Mit der Einzelgenehmigung / oder den COC-Dateneintrag kann dann die österreichische Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt abgeführt werden. Diese berechnet sich als Prozentwert vom Zeitwert und ist verbrauchsabhängig. Da der X9 Miller nicht gerade eine Spardose ist, ist wohl eher der Maximalwert anzusetzen, aber sagen wir mal 16%. Als Berechnungsbasis dient bestenfalls der Nachweis über den Kaufpreis oder - eher wahrscheinlich - ein Wertgutachten (bspw. über einige ÖAMTC / ARBO (vgl. mit ADAC in De) Niederlassungen. Sollten also die 800EUR halten, so kommt dann noch oben drauf 16% Normverbrauchsabgabe und 20 % Mehrwertsteuer auf die Normverbrauchsabgabe, also eigentlich in diesem Fall 19,2%. Bei 800EUR wären das also etwa 160EUR - nicht viel. Sollte allerdings das FA die 800 EUR als Zeitwert nicht anerkennen (was im Zweifel so sein wird) und das Auto im Gutachten dann auf 3.000EUR geschätzt wird, dann macht die Steuer halt schon 600EUR aus... Erst nach Bezahlung kann dann zugelassen werden. Aktuell kostet dies dann nochmals um 190EUR. Alles klar? Etwaige Reparaturen (Mängel die bei der Einzelgenehmigung gefunden werden) sind da natürlich nicht inkludiert. In Summe eine Menge Arbeit mit nicht sicher kalkulierbaren Aufwand. Daher wird der Händler froh sein, den Wagen verkaufen zu können (Export?) VG Klaus @ Christian: ich glaub in Bezug auf Doppel- und Dreifachbesteuerung können unsere Länder ziemlich viel... |
Du meine Güte, das ist echt heftig. Das ist der Moment, in dem ich doch mal wieder froh bin, in Deutschland zu leben... ;)
Übrigens: für das europäische Modell des Xedos 9 Miller gibt es natürlich grundsätzlich ein COC-Dokument, das auch in Österreich anerkannt werden muss. Schließlich hat das Auto ja eine europaweit gültige Allgemeine Betriebsgenehmigung. Das Problem ist nur, dass damals die COC-Dokumente nicht mit den Fahrzeugen an die Erstbesitzer übergeben wurden. Man kann es aber bei einem Mazda-Importeur bekommen, beispielsweise bei Mazda Deutschland in Leverkusen oder gleich bei Mazda Europe (praktischerweise unter der gleichen Adresse zu finden wie Mazda Deutschland). Das hatte ich damals für die Einbürgerung meines grünen, schweizerischen X6 auch tun wollen. Mazda (Deutschland) hatte dafür allerdings nicht nur die Fahrgestellnummer verlangt, sondern auch noch rund 250 Euro, zahlbar per Vorkasse. Das hatte ich allerdings dankend abgelehnt und den Schweizer mit japanischem Migrationshintergrund per TÜV-Vollabnahme zum deutschen Staatsbürger werden lassen - zu nur wenig mehr als der Hälfte der Kosten. Für den aufgerufenen Preis hätte ich den betreffenden Miller allerdings gerne persönlich nach Deutschland zurück geholt und locker für den doppelten Preis wieder verkaufen können... ;) Gruß, Christian |
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