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XedosdriverX 17.03.2012 23:12

Hilfe!!! Royal GT 19' Felgen eintragung
 
Hallo,

Ich habe mir 19' Felgen von Royal GT gekauft, nun ist keine passend Gutachten/ABE fuer Xedos 9 dabei.
Hat jemand idean wie man es Eintragung bekommen kann(will keine 500 EU fuer einzelabnahme bezahle) bzw hat jemand eine Gutachten fuer Xedos 9 zu hause liegen.

Zu Daten
19' Chrom Royal GT Felgen 8.5J ET35.


Ich wird mich freu wenn ihr mir Helfen konntet, Danke

MFG
XedosdriverX

schiej1 17.03.2012 23:43

Mmmmm
 
Hallo,

Du bist Dir sicher das die eine Zulassung für den X9 haben?

Ich bin mir nicht sicher aber, ach schaue es Dir selber an.

Royal:

http://www.royalwheels.de/royal.php?section=gutachten

Teile Gutachten GT:


http://www.reifengo.de/Gutachten/Roy...B-67-ET-35.pdf


Gruß

Jürgen

-=LuX=- 17.03.2012 23:50

Ich fürchte auch, dass das ein bisschen leichtsinnig war, sich nicht vor dem Kauf das Gutachten zu beschaffen. Frag am besten bei Royal Wheels an, ob es überhaupt ein Gutachten für den X9 gibt. Sonst geht's vielleicht noch über ein Festigkeitsgutachten für die Felge und ein Vergleichsgutachten für eine Felge mit der gleichen Dimension für den X9.

Ansonsten schöne Wahl, sehr edel und auch mein Geschmack für den X9. Auch die 8 1/2 Zoll Breite ist ganz auf meiner Wellenlänge.

Viel Glück!

Gruß
Jürgen (noch einer.. :-))

wirthensohn 18.03.2012 08:22

Es wird doch wohl *irgendein* Teilegutachten für *irgendein* Auto für diese Felgen geben, oder nicht?

Wenn ja, wird mit 99,5%iger Wahrscheinlichkeit ganz vorne im Teilegutachten auch ein Festigkeitsgutachten enthalten sein. Das Festigkeitsgutachten ist eigentlich nichts anderes, als die Angabe, welche Radlast jede einzelne Felge aushält. Meist befindet sich diese Angabe in einer kleinen Tabelle auf der ersten Seite eines jeden Teilegutachtens.

Mit eben diesem Festigkeitsgutachten geht es ab zum TÜV, der dann die Felgen nach §19(2) StVZO abnimmt, statt nach der normalen §19(3) StVZO. Eine §19(2) kostet je nach Region und Prüforganisation ab rund 70 Euro, für die normale §19(3) wären auch schon ab 40 Euro fällig geworden.

500 Euro kostet so ein Spaß aber definitiv niemals, sofern für die Felgen wenigstens irgendwelche Gutachten aufzutreiben sind. Hey, ich hatte damals auf meinem X9 mal eben gewaltige 9x20"-Felgen drunter und jetzt auf dem grünen X6 19"-Felgen, die dort eigentlich gar nicht ohne weiteres passen. Natürlich immer ohne passendes Gutachten. Und selbst diese extremen, wirklich grenzwertigen Kombinationen wurden als "§19(2) erheblich" abgenommen, wofür so etwa 130 bis 150 Euro fällig werden.

Gruß,
Christian

XedosdriverX 18.03.2012 14:36

Danke dir Christian.
Als ich die Felgen gekauft habe hatte ich Teilegutachten mit bekommen aber es gibt leder keine Gutachter fürn Xedos 9- Für Mazda 6 oder 3 usw gibt es nur kein X9.
Kann ich deine Teile gutachter haben fürn X6? weil du hast ja Gutachter fürn X6 19 zöller oder? das wurde mir dann auch helfen beim TÜV wenn ich wenigstens zeigen kann das fürn Xedos auch 19 Zoll gutachter gibt!
Wie gesagt Teilegutachter für die Royal GT felgen habe ich aber leider nicht fürn Xedos 9!
also du meinst ich soll zur TÜV gehen und mit 70 € kann ich sie eintragen lassen? weil ich ahbe mal nach gefragt hier in Frankfurt am Main und die meinten jaa so um die 500 € muss ich rechnen bla bla.. ich soll am besten dorthin fahren wo du deine X9 20 zöller eingetragen bekommen hast! weil hier in Frankfurt die sind richtig schlimm!
Wäre sehr dankbar für deine hilfe Christian, danke.

LG Amir

wirthensohn 18.03.2012 14:57

Selbst wenn es für die Schmidt-Felgen ein Teilegutachten gäbe - was es nicht gibt, weil diese Einzelanfertigungen sind und nur mit Festigkeitsgutachten ausgeliefert werden - geschweige denn, dass es überhaupt irgendein Papier auf dieser Welt gäbe, das 19"-Felgen auf einem X6 erlauben würde, würde Dir das Teilegutachten für Schmidt-Felgen für den X6 wohl kaum ansatzweise helfen, um 19"-Royal-Wheels-Felgen auf dem X9 abgenommen zu bekommen. Ganz andere Felgen, ganz anderes Auto. Das bringt nix.

Aber ich hatte es doch oben klar erläutert: Du nimmst *irgendein* Gutachten für genau Deine Felgen mit (das für Mazda6 ist gerade zu ideal) und sofern darin ein Festigkeitsgutachten, also die Angabe der zulässigen Radlast enthalten ist, wird es Dir der TÜV-Prüfer abnehmen.

Kleiner Hinweis: nicht jeder TÜV-Prüfer darf solche Abnahmen durchführen. In der Regel sollte sich aber eigentlich in jeder Prüfstation mindestens ein Prüfingenieur aufhalten, der diese Abnahmen durchführen darf.

Wichtig ist übrigens auch, dass Du die korrekt Reifengröße aufgezogen hast. Das müsste hier beispielsweise 235/35R19 für den X9 sein.

Gruß,
Christian

XedosdriverX 18.03.2012 15:13

Danke dir Christian.
Ja hast du recht :-) ich machs dann so! aber ich habe 225/35/19 Reifen aufgezogen! denkst du das wäre ne problem beim TÜV? weil auf diser Felge kann man ja 225er reifen aufziehen!!

Danke

wirthensohn 18.03.2012 15:22

Man *kann*, aber das muss längst nicht optimal, zulässig oder richtig sein.

Ich persönlich würde nicht gerne einen 225er Reifen auf eine 8,5" breite Felge aufziehen, weil je nach dem, wie schlank der Reifen ausfällt, die Reifenflanke schon bei einer 8"-Felgen schräg nach innen steht und das finde ich optisch arg unpassend beim X9. Genau das Problem habe ich ja gerade mit den Winterrädern auf meinem X9, wo der schlank ausgefallene 225er Winterreifen auf der nur 8" breiten Felgen eine unschön schräg nach innen stehende Reifenflanke hat.

Fakt und nachrechenbar ist aber, dass der Abrollumfang von 225/35R19 um über 1% kleiner ist, als es bei der Serienbereifung der Fall ist. Das ist mehr, als aus technischen Gründen ratsam ist. Da wirst Du dann hoffen müssen, dass Dir irgendein TÜV-Prüfer das durchgehen lässt.

Einzig der Abrollumfang von 235/35R19 entspricht exakt dem des werksseitigen Reifenformats und ist daher die richtige und korrekte Wahl. Das gängigere und damit kostengünstigere Format dürfte 235/35R19 ja auch sein.

Gruß,
Christian

XedosdriverX 18.03.2012 19:11

Danke für deine hilfe Christian :-)

-=LuX=- 11.09.2013 22:40

Weiß jemand, wie das ausgegangen ist?
XedosdriverX ist ja leider Gast, deswegen kann man nicht sehen, ob er sich hier noch rumtreibt.

@Christian
Ich war wegen einer ähnlichen Frage gerade gestern hier beim TÜV. Dem reicht ein Festigkeitsgutachten nicht. Ohne Vergleichsgutachten (also ein Teilegutachten für eine gleich große Felge, in der das "Ziel"-Fahrzeug aufgeführt ist) geht da garnichts. Und auch dann nur nach §21 StVZO für etwa 200,. EUR.

Bei diesem Prüfer hättest Du also keine Chance gehabt.

Gruß
Jürgen

CaneFu 12.09.2013 10:12

Das ist seit über 1 Jahr gängige Methode. Nachdem die Vorschriften für Sondergenhemigung/Eintragungen verschärft wurden, will jeder Prüfer auf Nummer sicher gehen udn sich nciht zu weit aus dem Fenster lehnen. Da mittlerweile alles genaustens dokumentiert werden muss, weil es von anderer Stelle noch einmal nachgeprüft wird, macht es fast jeder Prüfer so.
Allerdings find ich den preis den dein Ingenieur aufruft etwas happig, ich zahle für eine Einzelabnahme von 4 Rädern 130€.

Aber du brauchst wirklich das Gutachten (oder das Festigkeitsgutachten) der Felge die eingetragen werden soll (diese muss natürlich über eine ausreichende Traglast verfügen) und ein "Vergleichsgutachten" einer anderen Felgen mit den exakt gleichen Dimensionen in dem dann das Fahrzeug auf den die einzutragenden Felge montiert wird, auch expliziet drin steht.

Übrigens gibt es keine Abnahme nach §21. §21 beschreibt einfach nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Abnahme erfolgt gemäß §21 nach §19.2 (Einzelabnahem) und §19.3 (Abnahme in Verbindung mit passendem Teilegutachten).

wirthensohn 12.09.2013 10:43

Dass TÜV-Prüfer inzwischen sehr pingelig sind und die Änderungen aufwändig dokumentieren, kann ich bestätigen.

Letztes Jahr hat der TÜV meine neuen Winterräder am X6 abgenommen. Richtig komplizierte Angelegenheit: Originalfelgen vom Mazda 6 GH, also gänzlichst ohne irgendwelche Unterlagen und Papiere, schwarz pulverbeschichtet, montiert mit 10 mm Distanzscheiben je Rad, dazu noch mit Winterreifen in 225/40R18 statt 225/35R18, also deutlich größerer Abrollumfang. Etwas noch Schlimmeres kann man einem Prüfer wohl fast nicht mehr antun.

Das kam dann dabei raus:

http://projekte.wirthensohn.de/image...2012-01-03.jpg

Auch bei mir schlugen die letzten Einzelabnahmen allesamt mit so etwas um die 130 Euro zu Buche: die fetten 9x20" auf dem blauen X9 damals, die mit individuellen Maßen einzeln angefertigten Schmidt-Felgen in 7,5x19" vorne und 8,5x19" hinten auf dem grünen X6, sowie die Mazda-6-GH-Originalfelgen ebenfalls auf dem grünen X6.

Vergleichsgutachten lagen in keinem der drei genannten Fälle vor. Für die 20" Eta-Beta und die Schmidt-Felgen gab es immerhin Festigkeitsgutachten, für die Mazda-6-Felgen auch das nicht.

Gruß,
Christian

-=LuX=- 12.09.2013 18:39

Zitat:

Zitat von CaneFu (Beitrag 134317)
Übrigens gibt es keine Abnahme nach §21. §21 beschreibt einfach nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Abnahme erfolgt gemäß §21 nach §19.2 (Einzelabnahem) und §19.3 (Abnahme in Verbindung mit passendem Teilegutachten).

Na siehste, das kommt dabei raus, wenn man aus der Erinnerung glaubt, man würde es wissen und dann auf nochmaliges Nachschlagen verzichtet. Mach ich meistens nicht. ;-)

Vielen Dank für den Kommentar und die Korrektur. :-)

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 12.09.2013 18:41

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 134318)
Vergleichsgutachten lagen in keinem der drei genannten Fälle vor. Für die 20" Eta-Beta und die Schmidt-Felgen gab es immerhin Festigkeitsgutachten, für die Mazda-6-Felgen auch das nicht.

Und wie hast Du den Prüfer dennoch überzeugen können?

Gruß
Jürgen

wirthensohn 12.09.2013 18:52

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 134330)
Und wie hast Du den Prüfer dennoch überzeugen können?

Ich gar nicht. Solch extreme Spezialfälle lasse ich inzwischen bequemerweise meinen örtlichen Tuner erledigen. Der hat das Zeug montiert, ist mit dem grünen X6 zum örtlichen TÜV gefahren und hat dort gleich auch HU, AU machen lassen. Auf gleichem Wege kamen auch schon die Einzelabnahmen der Schmidt-Felgen und der König-Sportsitze zustande (letztere ebenfalls wieder ohne Unterlagen). Für solche Modifikationen haben TÜV-Prüfer aber immer auch einen Ermessensspielraum.

Ohne, dass ich es nachweisen könnte, aber mein Gefühl sagt mir, dass TÜV-Prüfer mich wieder nach hause schicken würden oder lange diskutieren würden, wenn ich da persönlich mit sowas auftauche. Wenn aber ein bekannter Kfz-Meister auftaucht, der seit 25 Jahren fast täglich mit mehr oder minder stark umgebauten Autos da aufschlägt, sieht das möglicherweise etwas anders aus... ;)

Allerdings hieß es bisher immer, dass man für die Montage von Originalfelgen eines anderen Autos - neben der Freigängigkeit und dass es passt und sicher ist - nur nachweisen muss, dass das Ursprungsfahrzeug höhere Achslasten haben muss, als das Zielfahrzeug. Diese Information kann sich der TÜV-Prüfer aber auch aus dem Datenbestand des TÜV ziehen. Klar, dass er sich den "enormen" Aufwand entsprechend entlohnen lässt.

Gruß,
Christian

-=LuX=- 12.09.2013 20:15

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 134332)
Ohne, dass ich es nachweisen könnte, aber mein Gefühl sagt mir, dass TÜV-Prüfer mich wieder nach hause schicken würden oder lange diskutieren würden, wenn ich da persönlich mit sowas auftauche. Wenn aber ein bekannter Kfz-Meister auftaucht, der seit 25 Jahren fast täglich mit mehr oder minder stark umgebauten Autos da aufschlägt, sieht das möglicherweise etwas anders aus... ;)

Das Gefühl hatte ich bei dem mehr als einstündigen Sondierungsgespräch auch. Zunächst totale Ablehnung "ICH nehme das nicht ab", und nach längerer Diskussion war zu spüren, dass er auch selbst nach einer Lösung für einen positiven Ausgang suchte. Das endete dann mit "Wir machen das schon". Ich glaube, ein falsches Wort oder falsches Auftreten und es wäre vorbei gewesen. War auch das erste Mal, dass ich wegen einer Abnahme selbst beim TÜV war.

Gruß
Jürgen


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