Zitat:
Zitat von Sepp
diese Regelung gilt nicht bei Wiederholungstätern und/oder Straftaten !!
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Na wunderbar, das war meine erste Offizielle "strafe" hatte davor nur einmal auf Landstra0e etwas zu schnell gefahrenes Foto, aber ist auch schon 1,5 Jahre her.

Also hab ich mein Schein unter den Bedingungen sogar nichtmal abgeben müssen, bzw wäre die Regelung ohne Probleme eintretbar gewesen? .. -.-