Oh je...
Wenn Du Federn mit Teilegutachten hast, werden diese per normaler Abnahme nach §19(3) StVZO abgenommen. Kommst Du zusätzlich mit Felgen, die ein passendes Teilegutachten mitbringen, werden diese ebenfalls nur per §19(3) abgenommen. Die Freigängigkeit der Räder wird unabhängig von der Tieferlegung so oder so geprüft. Felgen und Tieferlegung werden nicht sinngemäß miteinander verbunden, eine Einzelabnahme ist nicht erforderlich.
Ich habe das Thema rauf und runter 1000 mal durch, in allen Kombinationen und eine Einzelabnahme war nur für Felgen erforderlich, die kein passendes Teilegutachten dabei hatten - und dann auch immer unabhängig von der Tieferlegung. Die interessiert bei Felgen-Abnahmen normalerweise schlicht nicht, weil die Freigängigkeit der Räder ohnehin geprüft und gewährleistet sein muss.
Gruß,
Christian