Ne nicht ganz.
Wenn in beiden Gutachten der X9 drinne steht, du also ein Teilgutachten hast, dann brauchst du nur eine "einfache" Abnahme nach §19.3 machen.
Wenn der X in keinem Gutachten drinne steht, wird halt eine Abnahme nach §19.2 fällig.
Abnahme nach §19.2 heisst, ohne Tüvgutachten für das Fahrzeug mit Bescheinigungen (z.B Traglast bei Felgen).
Also ich bin mit dem Gutachten der Felgen hingegangen, wo mein X9 nicht drinne steht und es wurde eine Abnahme nach §19.2 gemacht. Das Gutachten für die Federn wollten Sie aber trotzdem sehen und wurde auch im Abnahmeprotokoll vermerkt.