Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.08.2009, 07:52   #158
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.595

Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Peugeot hatte früher mal eine Ausnahmegenehmigung für die extrem tiefe Anbringung des Kennzeichens. Inzwischen ist bei Peugeot die Ausnahme zur Regel geworden.

Ich würde aber mal bei Euch die zuständigen staatlichen Stellen anfragen, ob es die Vorschrift bezüglich Abstands vom Boden überhaupt noch gibt. Bei uns in D war es bis vor einigen Jahren auch so, dass die Unterkante des Kennzeichens mind. 20 cm vom Boden entfernt sein musste - schaut man heute in die Straßenverkehrsordnung, findet man im zuständigen §60 Abs.2 StVZO nur noch ein '(weggefallen)' vor.

Ansonsten gibt es sowieso zumindest in Deutschland keine gesetzeskonformen Xedos 6, wenn sie tiefergelegt wurden: laut StVZO muss die Unterkante der Lichtaustrittsöffnung des Abblendlichts mindestens 50 cm über dem Boden sein. Bei einem originalen Xedos 6 sind das nach meiner Messung aber bereits nur noch 51 cm. Macht schon bei 30er Eibachs eine Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstands...

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten