Sicher darfst Du Deine Gasanlage verkaufen.
Nicht die Gasanlage ist fest mit Deiner Fahrgestellnummer verbunden, sondern das vom Gasanlagenhersteller für genau Dein Auto ausgestelltes Abgasgutachten, welches die Voraussetzung für die TÜV-Abnahme und Eintragung war.
Eines Problem: der neue Besitzer der Gasanlage muss natürlich vom Hersteller ein neues Abgasgutachten für diese Gasanlage und auf sein Auto besorgen. Die meisten Umrüster bzw. Hersteller verlangen für dafür zum Teil recht erhebliche Summen. Alleine für so ein neues Abgasgutachten können schnell mal 500 Euro fällig werden.
Gruß,
Christian
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