Zitat:
Zitat von Eddyk
Aber hast du noch keine Probleme mit der Rennleitung wegen den getönten Scheiben vor der B Säule bekommen? In Niedersachsen ist es jedenfalls verboten über 20% tönung vorne zu haben.
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Es sind 35% Gesamttönung erlaubt an der Windschutzscheibe und an den vorderen Seitenscheiben, geregelt in der StVZO, also ein Bundesgesetz. Die Bundesländer haben hier nichts zu melden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe darf man aber auch mit 99%iger Tönungsfolie bekleben oder auch komplett zu lackieren, wenn man das möchte und zwei Außenspiegel vorhanden sind.
Gruß,
Christian