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Alt 07.01.2025, 19:31   #1
Mazda RX-7 SA
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X9 2,5i V6 MTX '00; X6 2,0i V6 MTX '98 & X9 FL '02
Mazda 6 MPS 2006 & Mazda RX-7 SA 1981
Import von DE nach AT

Liebe Xedos Freunde.

Aus gegebenem Anlass, schreibe ich aus meinen persönlichen Erfahrungen zusammen was man beim Import eines KFZs von Deutschland nach Österreich zu beachten hat, welche Schritte notwendig sind und mit welchen Kosten man rechnen muss.
Alles aus der Sicht eines Mazdas aus den 90igern oder frühen 2000ern.
Den Part über die Suche und Auswahlkriterien lasse ich mal außen vor. Ich nehme mal einen Kauf von Privat als Beispiel und berücksichtige die Überstellung auf eigener Achse. Das is das "Umfangreichste", bei Kauf vom Händler oder/und Transport aufm Anhänger fallen dann einfach Punkte weg.

Vorab
Vom Verkäufer so viel Infos wie möglich raus bekommen. Idealerweise mit Videos über Motorlauf, etc.
Auch eine Reservierung bis zum vereinbarten Besichtigungstermin vereinbaren.
Abklärung, ob der TÜV noch gültig ist. Das ist notwendig, um auf Achse nach AT fahren zu können.
Abklären, wo die nächste Zulassungsstelle ist (wichtig!) welche Öffnungszeiten es gibt und ob man einen Termin benötigt.
Falls der Termin auf das WE fällt, den Verkäufer fragen ob er den Wagen schon vorab auf Kurzzeitkennzeichen zulässt. Da muss man sich schon zu 99% sicher sein ihn zu kaufen! Somit ist ein Werktag besser.

Für die Zulassung auf Kurzzeitkennzeichen braucht man eine Versicherung. Das geht Dank eVB inzwischen sehr einfach und kostet auch nicht viel.

Hier z.b.:
https://www.kurzzeit-evb.de/

42€ inkl. Fahrten ins Ausland


1. Besichtigung & Kauf(vertrag)
Einen "normalen" Kaufvertrag mit dem Verkäufer machen, nix besonderes oder anderes notwendig als bei einem Inlandskauf. Dann gemeinsam zur Zulassungsstelle: Verkäufer meldet ab und dann auf die Kurzzeitkennzeichen anmelden, geht mit der vorher (von zuhaus) gekauften eVB (TÜV muss noch gültig sein). Beim Schildermacher bekommt man dann die Kennzeichen.
Kennzeichen & Zulassung kostet ca. 50-100€ je nach dem.


2. Überstellung
Eigentlich nichts besonderes zu beachten. Außer das übliche wie Maut oder Vignette in AT. In AT ist das Fahren mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen übrigens explizit erlaubt. Für 5 Tage ab Anmeldung.


3. Fahrzeugwert
Beim Kauf vom Händler fällt der Punkt weg, weil das österreichische Finanzamt den Kaufpreis vom Händler als Bemessungsgrundlage für die NoVa akzeptiert.

Anders beim Kauf von privat.
Hier muss man z.b. von einem Zivil-Ing. Büro ein Wertgutachten erstellen lassen. Wenn man nicht getrickst hat, wird der gezahlte Preis mehr oder weniger bestätigt werden.
Das Gutachten kostet ca. 100-200€.

Somit kann man abwägen, wenn man zwischen 2 Kandidaten schwankt und einer davon privat und der andere vom Händler ist.


4. Typenschein/CoC
Hier gibt es 2 Möglichkeiten zu einem Typenschein bzw. CoC zu kommen inkl. der wichtigen Eintragung in die österreichische Genehmigungsdatenbank.

a.) Vertragshändler
Bei jedem Vertragshändler kann man für die zutreffende FIN einen Typenschein anfordern, der dann vom Generalimporteur der Marke ausgestellt wird.
Hat bei Mazda 2017 pauschal 150€ zzgl. MwSt. gekostet, 2024 schon ca. 300€ all inkl.
Hier muss das Fahrzeug definitiv nicht beim Händler anwesend sein.

b.) Prüfstelle der Landesregierung
Die Alternative ist, man fährt zur Prüfstelle der Landesregierung. Ob es auch ohne dem betreffendem Fzg. geht, weiß ich nicht. Ich war 2020 dort um den Mazda 626 aus der Schweiz einzelzugenehmigen.
Hat ca. 100€ gekostet.


5. NoVa
Ist man hier angelangt, ist das Fzg. schon fast anmeldefertig. Es fehlt nur die Freischaltung vom FA nachdem man die NoVa gezahlt hat.

Anhang dem Formular "NOVA 2 - Erklärung über die Normverbrauchsabgabe/Erklärung über den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung)" die zu bezahlende NOVA berechnen bzw. alle notwendigen Daten ausfüllen.

Link: https://service.bmf.gv.at/service/an...rbrauchsabgabe

Bei den Xedos rechne einfach mit dem Maximalsatz von 16% bedeutet:
Kaufpreis (ohne MwSt.) x 16% zzgl. 20% MwSt = zu zahlender Betrag.

Am zuständigen FA einen Termin ausmachen:
https://www.bmf.gv.at/public/informa...nbarungen.html


Zitat:
Eine Freischaltung des Fahrzeuges kann erst nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank (durch Generalimporteur oder Technische Prüfstelle) erfolgen.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Eigentumsnachweis bzw. Nachweis der Bemessungsgrundlage/des Kaufpreises
- Rechnung bei Kauf von einer befugten Fahrzeughändlerin/einem befugten Fahrzeughändler
- Kaufvertrag und eine Fahrzeugbewertung (z.B. Eurotax, Autopreisspiegel, etc. oder ein Gutachten einer gerichtlich beeideten Sachverständigen/eines gerichtlich beeideten Sachverständigen) bei Privatkäufen
- Datenblattauszug (Nachweis der Eintragung in die österreichische Genehmigungsdatenbank)

Für gebuchte Vor-Ort-Termin werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes und unterschriebenes NoVA2 Formular
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)

6. Pickerl
Grundsätzlich wird ein gültiger TÜV in AT anerkannt. Falls er länger als ein Jahr gültig wäre, wird er halt auf ein Jahr gekürzt.
Nur für den Fall, dass man den Wagen ohne Rest-TÜV gekauft hat oder die Durchführung bis zur Bezahlung der NOVA länger gedauert hat.
Muss man für die endgültige Zulassung noch ein Pickerl machen lassen.




Fazit:
Das klingt schlimmer als es in Wahrheit ist! Nicht umsonst hab ich das schon mehrmals in Kauf genommen.
Muss man halt immer von Fall zu Fall abwägen. Für mich waren immer Gründe dabei, mir die Arbeit anzutun. Entweder war es trotz aller Kosten günstiger, oder ich fand hier den Wunsch-Wagen nicht.
Oder ich bekam aus DE den Wagen zum ähnlichen Preis aber mit mehr Ausstattung.

Hoffe dem einen oder anderen hilft diese Übersicht!


PS: Im Gegensatz zum Import aus der Schweiz, is das aus DE echt einfach.....
Mazda RX-7 SA ist offline   Mit Zitat antworten
    
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Alt 08.01.2025, 11:37   #2
JWBehrendt
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Beiträge: 1.184
Servus,


danke Dir für den Beitrag.


Für uns hier in DE wäre natürlich der umgekehrte Weg interessanter.


Möglicherweise könnte @Wirthensohn da etwas zu beitragen?
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo Da Vinci (1452 - 1519)

Geändert von JWBehrendt (08.01.2025 um 11:43 Uhr)
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Alt 08.01.2025, 18:10   #3
wirthensohn
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Beiträge: 8.592

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Mit dem Import von Autos aus einem EU-Land habe ich bisher noch keine Erfahrungen, kann dazu also wenig beitragen. Meinen grünen X6 hatte ich 2010 aus der Schweiz importiert, also aus dem Nicht-EU-Ausland.

Aber auch das war weitestgehend schmerzfrei. Kurzfassung hier: der Vorbesitzer hatte die auf schweizer Seite für den Export erforderliche Ausfuhr-Versicherung samt Ausfuhr-Kurzzeitkennzeichen und der "Fahrzeugprüfung für Export-Fahrzeuge" für 556 SFR erledigt, damit ging über die Grenze (Zoll: 100 Euro, abhängig vom Kaufpreis) nachhause und dort wurde der X6 dann mittels Vollabnahme (§21 StVZO, wenn ich nicht irre) in Deutschland eingebürgert.

Die Vollabnahme wäre nicht erforderlich gewesen, hätte ich mir von Mazda damals das COC-Dokument beschafft. Aber Mazda Deutschland in Leverkusen verlangte damals schlappe 178,50 Euro per Vorkasse (!) dafür, was ich dankend abgelehnt hatte. Die Vollabnahme war meiner Erinnerung nach damals günstiger - heute leider nicht mehr.

Der Import aus der EU nach Deutschland sollte aber eigentlich eher noch einfacher zu bewerkstelligen sein. Zumal bei meinem X6 auch noch Tieferlegungsfedern und Felgen mit schweizerischem Teilegutachten montiert waren. Das Problem dürfte man beim Import aus Österreich oder von sonstwo aus Europa wahrscheinlich eher nicht haben, schätze ich mal.

Immerhin ist das ganze Zeug wie NoVa, Finanzamt, Pickerl etc. beim Import nach Deutschland natürlich kein Thema. Das Auto wird eingebürgert, zugelassen und ganz normal versichert und die Kfz-Steuer bemisst sich bei den Xedos dann wie gehabt an der Schadstoffnorm und dem Hubraum, fertig.

Grüße
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2025, 20:23   #4
Mazda RX-7 SA
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X9 2,5i V6 MTX '00; X6 2,0i V6 MTX '98 & X9 FL '02
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Ja genau, die umgekehrte Richtung ist def. einfacher!
Vorallem aus einem EU Land.
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Alt 10.01.2025, 20:37   #5
JWBehrendt
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Registriert seit: 07.04.2006
Beiträge: 1.184
... und warum machen die Österreicher dann so einen Keks daraus?
Bleibt doch innerhalb der EU?

Mein GD war damals für die Schweiz hergestellt worden, ich konnte aber nie dahinterkommen, wieso er dann als Neufahrzeug in D verkauft wurde. Reimport war es nicht.
VG
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Alt 11.01.2025, 18:28   #6
S1PikesPeak
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Beiträge: 350
Zitat:
Zitat von JWBehrendt Beitrag anzeigen
... und warum machen die Österreicher dann so einen Keks daraus?
Bleibt doch innerhalb der EU?

Mein GD war damals für die Schweiz hergestellt worden, ich konnte aber nie dahinterkommen, wieso er dann als Neufahrzeug in D verkauft wurde. Reimport war es nicht.
VG
Wieso Keks.?! Is nicht aufwendiger als von Ö nach D
S1PikesPeak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2025, 19:47   #7
JWBehrendt
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Zitat:
Zitat von S1PikesPeak Beitrag anzeigen
Wieso Keks.?! Is nicht aufwendiger als von Ö nach D
OK, dann ist's doch bis auf den alltäglichen Papierkrieg in Ordnung.
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Leonardo Da Vinci (1452 - 1519)
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Alt 13.01.2025, 12:27   #8
Mazda RX-7 SA
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X9 2,5i V6 MTX '00; X6 2,0i V6 MTX '98 & X9 FL '02
Mazda 6 MPS 2006 & Mazda RX-7 SA 1981
Zitat:
Zitat von JWBehrendt Beitrag anzeigen
... und warum machen die Österreicher dann so ....
Das einzige Alleinstellungsmerkmal* in Ö ist, dass man beim Fzg.-Import NoVa zahlen muss.


Zitat:
Zitat von JWBehrendt Beitrag anzeigen
Mein GD war damals für die Schweiz hergestellt worden, ich konnte aber nie dahinterkommen, wieso er dann als Neufahrzeug in D verkauft wurde. Reimport war es nicht.
VG
Es ist "Gang und Gebe", dass die in der "Pipeline" befindelichen Neufahrzeuge auch mal "umgeleitet" werden.
Deswegen gab es z.b. eine Handvoll Neuauslieferungen vom CX-9 in Ö, obwohl es den hier nie offiziell gab. Da wurden ein paar vom Russland-Kontingent "abgezweigt".
Das kann bei deinem auch der Fall gewesen sein.

Wobei die Bezeichnung "Reimport" bei Japanern sowieso falsch ist. Es steht ja für "zurück importiert", was ja in DE nur für in DE produzierte Fzge zutreffen kann.


*) Zumindest lt. meinen Infos.


PS: Wobei dieses hier beschrieben Prozedere aufwendiger klingt als es ist. Auch in DE musst paar Schritte erledigen, bis den im EU-Land gekauften Wagen auch anmelden kannst.
Mazda RX-7 SA ist offline   Mit Zitat antworten
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