Das kommt ganz drauf an.
Bei einer normalen Abnahme nach §19(3) StVZO steht generell auf dem Abnahmebericht, dass die Fahrzeugpapiere bei der nächsten Gelegenheit zu berichtigen sind, wenn man sich ohnehin mal wieder mit der Zulassungsstelle zu befassen hat. Will heißen: ist man zufällig mal wieder bei der Zulassungsstelle, lässt man es eintragen, ansonsten reicht es völlig, die Abnahmeberichte mitzuführen.
Bei einer Abnahme nach §19(2) StVZO oder gar §21 StVZO (sog. Einzelabnahme) steht normalerweise auch wieder etwas auf dem Abnahmebericht, hier aber, dass die Fahrzeugpapiere umgehend zu berichtigen sind. Will heißen: ja, die Eintragung muss schnellstens, wenn nicht sofort, bei der Zulassungsstelle erfolgen. Bei der nächsten Verkehrskontrolle drei Wochen später kannst Du Dich dann nicht mehr raus reden, Du hättest noch keine Zeit gehabt, zur Zulassungsstelle zu gehen.....
Um jeglicher Form von Irritationen aus dem Weg zu gehen, fahre ich generell zweigleisig: ich führe grundsätzlich für jede Änderung am Auto die Gutachten und die Abnahmebestätigungen mit und sorge dafür, dass sich alle Änderungen auch umgehend in den Fahrzeugpapieren wiederfinden.
Gruß,
Christian
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