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Alt 13.12.2009, 11:10   #1
Zoom-Zoom
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Beiträge: n/a
Ab 2010 keine ASU Plakette mehr!

Da HU und ASU zusammengelegt werden, fällt die ASU Plakette weg. Man kann sich dann eine weiße Blindplakette draufkleben lassen.
http://www.auto.de/magazin/showArtic...e-verschwindet

Ich werde mir wohl ein neues Nummernschild gönnen, bin 2010 sowieso mit HU/ASU dran. Muß mir dann auch mal Gedanken wegen der Befestigung machen. Ich kenne Leute, die ihre Schilder geklebt haben. Sieht gut aus, so ganz ohne Befestigungsmaterial. Der Methode trau' ich aber nicht über den Weg. Ich werde wohl zur Nietzange greifen.

Gruß
Torger
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Alt 13.12.2009, 11:20   #2
Truckdriver
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Mazda Xedos 6 V6 144 PS

Hab auch schon davon gehört! Bin nicht gerade sehr begeistert!

MFG
Fabian
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Einen Xedos fährt man nicht...man genießt ihn
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Alt 13.12.2009, 12:55   #3
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Wieso kann oder sollte man davon begeistert sein oder nicht?

Es ändert sich doch rein gar nichts, außer dass die Plakette am vorderen Kennzeichen entfällt. Die AU wird nach wie vor auch gleiche Art zum gleichen Preis durchgeführt, nur halt zwingend im Zuge der HU und nicht nach Belieben schon vorher oder irgendwann später.

Wenn bei mir TÜV und AU fällig sind, fahre ich genau wie immer in meine Werkstatt, wo der TÜV-Prüfer jeden Mittwoch morgen HU vor Ort durchführt und dann macht der gleiche Mech meiner Werkstatt die AU. Wie immer. Nur, dass der TÜV-Prüfer die HU-Plakette nicht gleich nach seiner Arbeit aufklebt, sondern erst, wenn auch die AU erfolgreich war.

Gruß,
Christian
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Alt 13.12.2009, 13:15   #4
Phoenix
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Registriert seit: 24.03.2009
Ort: Jena
Beiträge: 374

Xedos 9 2.0 (2000)

Mein "TÜV-Termin" ist auch im Januar, also habe ich ab nächstem Monat auch nur noch mehr eine Plakette. Ich bin mal gespannt, wie das Nummernschild nach dem Entfernen aussieht (ist ja neu und noch ni eine Plakette abgekratzt). Notfalls hole ich mir auch ein neues Schild.

Wenn der Schritt "eine Plakette aufkleben" weg fällt, könnten doch die Gebühren runter gehen, oder?
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Alt 13.12.2009, 14:24   #5
Eddyk
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Beiträge: 920

Mazda Xedos 6 2.5i 24V 149kW, Bj98
Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Wieso kann oder sollte man davon begeistert sein oder nicht?
Weil die Steuerzahler für die Verabschiedung des Gesetzes zahlen müssen?
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Alt 13.12.2009, 15:03   #6
wirthensohn
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Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.587

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
@Eddyk: dieses typische Stammtischargument kann ich leider nicht nachvollziehen. Welche zusätzlichen Kosten soll denn Deiner Meinung nach bitte diese Verordnung erzeugen (es ist kein Gesetz, nicht mitbestimmungspflichtig durch den Bundesrat, keine Unterschrift durch den Bundespräsident nötig, Zuständig ist alleine das Bundesverkehrsministerium)? Bitte erstmal über Regierungstätigkeiten und Verantwortlichkeiten informieren...

Komisch, bei jeder neuen Vorschrift, bei jedem Gesetz wird gejammert. Jetzt wird auch ausnahmsweise mal etwas abgeschafft bzw. vereinfach oder logisch verändert und dennoch wird wieder gejammert - irgendwie typisch deutsch ;(

Gruß,
Christian
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Alt 13.12.2009, 15:33   #7
Truckdriver
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Registriert seit: 20.07.2009
Ort: Volkach
Alter: 33
Beiträge: 312

Mazda Xedos 6 V6 144 PS

So ich habe aber meine Bedenken! Ich habe den Xedos ja über ebay gekauft, mit Tüv bis Januar 2010! Zum anmelden brauchte ich aber noch eine ASU-Bescheinigung wie das ja so üblich ist ! Diese war aber nicht mehr vorhanden! Also habe ich jetzt Asu im November neu machen lassen müssen! Wie wird das dann sein? Ich habe wie gesagt Tüv im Januar und Asu im November! Muss ich dann nochmal Asu machen oder kann man das 2 Monate überziehen?

MFG
Fabian
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Einen Xedos fährt man nicht...man genießt ihn
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Alt 13.12.2009, 15:39   #8
wirthensohn
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Benutzerbild von wirthensohn
 
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Beiträge: 8.587

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
ASU gab es in den 80er Jahren. Seit die Autos Katalysatoren besitzen, gibt es nur noch eine AU

Soweit ich die Regelung korrekt verstanden habe, musst Du Dir im Januar keine Gedanken machen, wenn Du die HU machen lässt, da Deine letzte AU relativ frisch ist. Ich kenne den Endstand nicht, zumal er leider nicht im Detail in den Pressemeldungen zu finden ist, aus den Veröffentlichungen während Planungsphase dieser Sache ging jedoch hervor, dass die AU nicht neu gemacht werden muss, wenn sie weniger 12 Monate (oder waren es 6 Monate?) zurück liegt.

Das verhält sich genau so, wie bei der GAP bzw. GSP (Gasanlagensonderprüfung / Gasanlagenanschlussprüfung) bei Autogas-Fahrzeugen. Nur, wenn die letzte GSP/GAP bzw. Gasanlagenwartung mehr als 12 Monate zurückliegt, wird diese im Rahmen der TÜV-HU vorgenommen.

Gruß,
Christian
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Alt 13.12.2009, 16:56   #9
GIFT2
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Registriert seit: 09.11.2004
Alter: 62
Beiträge: 3.418
Zitat:
Zitat von Truckdriver Beitrag anzeigen
Zum anmelden brauchte ich aber noch eine ASU-Bescheinigung wie das ja so üblich ist ! Diese war aber nicht mehr vorhanden! Also habe ich jetzt Asu im November neu machen lassen müssen!
Was mir gerade einfällt - hat dein X schon einen Kaltlaufregler verbaut oder bist du noch mit Euro 1 unterwegs ?
Kannst du leicht am Betrag für die Kfz.-Steuer ersehen, bei Euro 2 zahlst du 147 €.

Grüße
Gift
GIFT2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2009, 17:57   #10
milfhunta
Gast
 
Beiträge: n/a
bei den obd 2 fahrzeugen war doch die hu eh schon immer an die au gebunden, wenn mich nicht alles täuscht.

hat mir mal ein prüfer erklärt, als ich mitm e46 dort war
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