Seit ich vor kurzem meinen X6 nach der Scheibentönung vom Autoglaser abgeholt habe, grüble ich darüber nach, ob es legal ist, dass die dritte Bremsleuchte quasi mitgetönt wurde.
Es handelt sich um die serienmäßig verbaute dritte Bremsleuchte, die auf der Hutablage sitzt, zwischen der Leuchte und der Heckscheibe sind einige Millimeter Luft. Da der Wagen seine EZ in 08/1998 hatte, fällt das Entfernen der Leuchte so oder so weg, allerdings wurde nun halt die gesamte Heckscheibe getönt (ca. 65%).
Ich habe schon einige Zeit in diversen Foren recherchiert, dort gibt es mehrere Meinungen:
a) Absolut unzulässig da Bauartveränderung der Bremsleuchte, vergleichbar mit lasierten Rückleuchten
b) Diverse ebenfalls "Betroffene" sagen, dass sie bei TÜV und Polizeikontrolle noch nie deswegen Probleme hatten
c) Rechtliche Grauzone - solange die Tönung nicht zu stark ist, kein Problem
Bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Da ja nicht die Leuchte an sich getönt oder verändert wurde, sondern "nur" die Scheibe, hinter der sie mit etwas Abstand sitzt, frage ich mich, ob das nun tatsächlich unzulässig ist, denn
- werksseitig getönte Scheiben lassen den Lichtaustrittsbereich der Bremsleuchte ja auch nicht aus (bei anderen PKW mit vergleichbarer Konstruktion), und
- in diversen Foreneinträgen wird behauptet, dass bei PKW mit werkseitig getönter Heckscheibe genau dieselben Bremsleuchten verbaut werden wie bei der jeweiligen ungetönten Version (Teilenummern verglichen), außerdem
- steht in der ABG zur Tönungsfolie keinerlei Auflage, dass der Bereich der 3. BL freizulassen wäre o.ä.
Wie seht ihr das?