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Alt 31.07.2014, 21:45   #1
Zachi
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Auris II HSD (E180, 2013)

MX-5 1.6 (NA, 1991)

Scheibentönung und die 3. Bremsleuchte

Seit ich vor kurzem meinen X6 nach der Scheibentönung vom Autoglaser abgeholt habe, grüble ich darüber nach, ob es legal ist, dass die dritte Bremsleuchte quasi mitgetönt wurde.

Es handelt sich um die serienmäßig verbaute dritte Bremsleuchte, die auf der Hutablage sitzt, zwischen der Leuchte und der Heckscheibe sind einige Millimeter Luft. Da der Wagen seine EZ in 08/1998 hatte, fällt das Entfernen der Leuchte so oder so weg, allerdings wurde nun halt die gesamte Heckscheibe getönt (ca. 65%).

Ich habe schon einige Zeit in diversen Foren recherchiert, dort gibt es mehrere Meinungen:

a) Absolut unzulässig da Bauartveränderung der Bremsleuchte, vergleichbar mit lasierten Rückleuchten

b) Diverse ebenfalls "Betroffene" sagen, dass sie bei TÜV und Polizeikontrolle noch nie deswegen Probleme hatten

c) Rechtliche Grauzone - solange die Tönung nicht zu stark ist, kein Problem

Bei mir sieht es folgendermaßen aus:



Da ja nicht die Leuchte an sich getönt oder verändert wurde, sondern "nur" die Scheibe, hinter der sie mit etwas Abstand sitzt, frage ich mich, ob das nun tatsächlich unzulässig ist, denn
- werksseitig getönte Scheiben lassen den Lichtaustrittsbereich der Bremsleuchte ja auch nicht aus (bei anderen PKW mit vergleichbarer Konstruktion), und
- in diversen Foreneinträgen wird behauptet, dass bei PKW mit werkseitig getönter Heckscheibe genau dieselben Bremsleuchten verbaut werden wie bei der jeweiligen ungetönten Version (Teilenummern verglichen), außerdem
- steht in der ABG zur Tönungsfolie keinerlei Auflage, dass der Bereich der 3. BL freizulassen wäre o.ä.

Wie seht ihr das?
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Alt 31.07.2014, 21:57   #2
born2die
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Mazda X6 '97 2,5l 163PS

Also ich hatte das bei meine 1. X6 auch so, nur dass ich die 3. Bremsleuchte nachträglich eingebaut hatte. Zwei Mal durch den TÜV + etliche Polizeikontrollen hatte keine Probleme gebracht.

Beim zweiten X6 hatte ich die Scheiben nachträglich getönt (ca. 75%) und irgendwann mal später auch TÜV gemacht und wieder etliche Kontrollen ohne Probleme durchlaufen.

Bei meine jetzigen habe ich die Scheiben noch nicht tönen lassen, bei diesen Wechselintervallen von dem Auto dazu noch tagsüber und in der Sonne ist es zwar angenehmer, aber in der Nacht sind frei Scheiben schon was Gutes und da ich zu 70% fast nur in der Dämmerung/bei Nacht fahre, weiß ich nicht ob ich es machen soll. IMHO.

Gruß, Danylo
__________________
6 CA B6 | 1995 | 1,6l | 107PS | A\C | 190K | Manual | 1SRS | ( Z8 )verkauft! 08.12.2011
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6 CA KL | 1997 | 2,5l | 167PS | A\C auto. | 267K | FK 30/30 | Manual | 2SRS | Nubutex | Sattelbraun Perleffekt verkauft 26.08.2016
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Alt 31.07.2014, 22:01   #3
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Ich denke, Du wirst keine wirklich rechtssichere Aussage zu der Frage finden. Selbst wenn Du zwei Anwälte mit dieser Frage beschäftigen würdest, würden sicherlich drei bis vier verschiedene Meinungen raus kommen

Da heißt es wohl: drauf ankommen lassen und hoffen.

Bei meinem grünen X6 habe ich das Gleiche wie Du. Ebenfalls ein '98er mit werksseitig vorhandener Bremsleuchte. Wobei meine Tönungsfolie nur 20% Tönung hat. Seit die Tönungsfolie drin ist, habe ich schon eine Hauptuntersuchung oder mehrere TÜV-Einzelabnahmen diverser Umbauten hinter mir und es wurde nie beanstandet.

Mit der 20%igen Tönung bleibe ich allerdings insgesamt noch unter dem Tönungsmaß so manch moderner, serienmäßiger Tönung. Bei einer deutlich stärkeren Tönung, bei der der Unterschied zum Serienzustand auch zwangsweise deutlich auffallen muss, hätte ich persönlich schon echte Bauchschmerzen...

Gruß,
Christian
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Alt 01.08.2014, 13:33   #4
dominik_at
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Xedos 9 Facelift
Hallo Zachi!

Da ich ja mit Sonnenschutzfolien, auch für PKW, zu tun habe weiß ich dass es bei uns in Österreich nicht genehmigt ist eine 3. Bremsleuchte in den Hintergrund zu setzten. Kann mir vorstellen dass es in D nicht viel anders aussieht. Jedoch:

1. Wie willst das sonst fachgerecht und sauber bei einem Xedos machen
2. Habe es selbst auch bei meinem Xedos so durchgeführt und auch bei meinen Dad
3. Bis dato noch nie eine Reklamation von meinen Kunden retour gekommen oder geschweige mit einer Behörde zu tun gehabt dies bzgl.

Ich bin auch der Meinung, solange man das Bremslicht gut erkennen kann, sollte dies kein Problem darstellen.
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Alt 04.08.2014, 14:00   #5
Ritzer82
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Es sind 2 Bremsleuchten notwendig.
Die die dritte ist nicht Pflicht.
Mein x6 hat z.b. keine genau wie genug andere Autos.
Da gibt's also keine Probleme.
Wäre jetzt nur n optischer Makel.
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Alt 04.08.2014, 14:32   #6
wirthensohn
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Zitat:
Zitat von Ritzer82 Beitrag anzeigen
Es sind 2 Bremsleuchten notwendig.
Die die dritte ist nicht Pflicht.
Das ist so nicht richtig. Alle ab 01.01.1998 zugelassenen Neuwagen müssen mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet sein.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Bremsleuchte

Zitat:
In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.
Daher hat der Xedos 6 spätestens ab Modelljahrgang 1998 generell eine solche dritte Bremsleuchte auf der Heckablage.

Und da die dritte Bremsleuchte dann Bestandteil der Typgenehmigung ist, darf man eine werksseitig vorhandene dritte Bremsleuchte auch nicht nachträglich weg bauen.

Gruß,
Christian
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Alt 04.08.2014, 20:39   #7
Ritzer82
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Ok, seh ich ein.
Dann war meine Aussage jetzt nicht ganz Regelkonform.

Aber es wird dir niemand dafür den Kopf abreißen.
Solange 2 bremsenleuchten funktionieren bekommt man bei uns auch TÜV ohne gemecker.
Sehe da jetzt kein Problem.
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Alt 04.08.2014, 21:53   #8
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Xedos 6 V6 Bj.92 EB; MX-6 V6 Bj.92 de facto EB
In Österreich muss bei nachträglicher Tönung die 3.Bremsleuchte ausgespart sein. So ist das auch bei einem Freund von mir, der die Scheiben nachträglich tönen ließ.

VG
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Alt 05.08.2014, 19:36   #9
Toby
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Knight Rider K.I.T.T.

Hi,

also da ich ja auch beruflich mit Scheibentönungen und Folierungen zu tun habe, sage ich euch, dass es offiziell NICHT erlaubt ist. Ich weise explizit jeden Kunden darauf hin. Hatte bisher aber niemanden der mir eine negative Erfahrung bei TÜV oder Polizei mitteilen konnte.

Bei den meisten "moderen" Autos ist die 3. Bremsleuchte mittlerweile mit einem Siebdruckrahmen versehen und somit sehr einfach zu umgehen. Bei einigen Modellen wie den X'n ist es ein wenig komplizierter, aber machbar.
Schablone anfertigen und exakt ausschneiden. Müsste mal in meinem "Archiv" schauen ob ich da ein Beispiel finde.

Gruss Toby

@Zachi: mach dir keine Sorgen, das wird keiner merken.
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