Meine Eibach Federn wurden ja per Einzelabnahme in den Brief und der Zulassung eingetragen.
Nun habe ich auf Serienfedern zurück rüsten lassen.
Der eine TÜV sagt, ich müsse die Eibach Federn der Einzelabnahme wieder austragen lassen, der andere TÜV meint, solange nun wieder Serienfedern verbaut sind, kann ich die Eibach Federn in der Fahrzeugpapieren eingetragen lassen...
Keine Ahnung ob ich im Falle eines Falles Probleme bekommen könnte, da die Eibach nicht mehr verbaut sind?!
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Sie fahren Xedos? Ja, ich bewahre automobiles Kulturgut!
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