Zitat:
Zitat von Mick1401
Gewerbeschein brauchst bei so einem Angebot nicht zwingend, es geht hier in erster Linie darum das der Händler keinerlei Garantie und Gewährleistungen erbringen kann / will und das kann schriftlich festgehalten werden.
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Genau das stimmt eben nicht. Ich hatte gerade selbst genau einen solchen Fall, wo der Händler munter für so ziemlich alles die Haftung ausgeschlossen hatte. Abgesegnet ganz mutig durch meine Unterschrift.
Es kam wie es kommen musste: das Auto entpuppte sich mit massiven versteckten Mängeln als lebensgefährlicher Schrott. Der Richter am Amtsgericht hat dem Händler seine tollen Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse freundlicherweise ohne weitere Diskussion mit sehr deutlichen Worten achtkantig um die Ohren gehauen.
Einzig und alleine wenn ich ein Auto als Gewerbetreibender kaufe, ist der (gewerbliche) Verkäufer raus aus der Nummer.
Viele Gebrauchtwagenhändler bieten Fahrzeuge unter einem gewissen Wert generell schon nur noch für Export oder Gewerbe an. Denn bei so einem Auto, das vielleicht noch 3500 Euro am Markt bringt und woran der Händler bestenfalls 500 Euro verdient, braucht nur das Automatikgetriebe Mucken zu machen und schon wäre der Händler richtig dick im Minus...
Gruß,
Christian