Zitat:
Zitat von karstenmaack
Wo kommen denn die Infos her, dass eigentlich keine Anpassungen erfolgen müssen? Über jeden Tip wäre ich dankbar.
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In Gutachten zu Felgen steht in der Regel, dass ggf. durch Anpassung der Radhauskanten die notwendige Freigängigkeit sichergestellt werden muss. Das "ggf." (gegebenenfalls) macht den Unterschied und mir ist bisher noch kein Gutachten untergekommen, in dem an der betreffenden Stelle das "ggf." gefehlt hätte - oder wo man es zumindest mit etwas Flexibilität zwischen den Zeilen heraus lesen könnte.
Will heißen: es ist völliger Unsinn, dass generell gebördelt oder gar gezogen werden muss. Und dann muss eigentlich auch jeder TÜV-Prüfer wissen und berücksichtigen. Wenn nicht, geht man halt zu einem anderen, kompetenten Prüfer, der sich mit solchen Änderungen an Fahrzeugen auskennt.
Grundsätzlich gilt: es muss gebördelt werden, wenn die Freigängigkeit der Räder am Fahrzeug nicht ausreicht. Und nur dann. Das wiederum kann erst dann definitiv festgestellt werden, wenn die Räder erst mal am Auto montiert sind.
7,5x17 ET40 müsste aber meiner Meinung nach in jedem Fall locker ohne jegliche Arbeiten unter den X6 passen.
Gruß,
Christian