also aus deinen unterlagen lese ich heraus, dass es nur 1 gebot zu €50 für die havarie gab (interessant, dass die anfrage nur 24 stunden lief?!).
beim gutachten wird zwar beschrieben, wie der wiederbeschaffungswert ermittelt wurde ("privat-zu-privat"), aber nicht, wie hoch er ist. wie kommst du also auf die €980?
jedenfalls ist es (zumindest in Ö - ich spreche aus erfahrung...) so, dass beim wirtschaftlichen totalschaden vom wiederbeschaffungswert der (aufgrund des gebots festgestellte) restwert abzuziehen ist. dieser betrag wird dir von der versicherung angeboten - nimmst du das an, dann darfst du das fahrzeug behalten. nimmst du das nicht an, dann erhältst du den vollen wiederbeschaffungswert. (korrekt müsste man eigentlich sagen, dass die versicherung den wiederbeschaffungswert bezahlt und du ein vorkaufsrecht hast, wenn du bereit bist das gleiche zu zahlen wie das höchste gebot - unterm strich machts aber keinen unterschied zu dem vorhin beschriebenen...
)
mfg