Zitat:
Zitat von -=LuX=-
...Aber wenn er das Auto nicht mehr haben will bzw. nicht bezahlen kann, warum sollte er das verweigern?...
|
erst mal: vielen dank für den sinnvollen einsatz der zitier-funktion!
(leider schaffen das ja viele leute nicht so recht...)
nun, den rücktritt vom kaufvertrag wird er wohl eher nicht verweigern, aber:
1. wie kommt man schriftlich zu diesem rücktritt? wieder termin ausmachen, hinfahren, hoffen dass ER da ist und nicht wieder seine freundin/mutter/urzipfltant vorschiebt...
2. würde ICH in dieser rücktrittsvereinbarung schriftlich festhalten, dass eine entschädigung von xxx€ sofort bei unterzeichnung in BAR zu zahlen ist. denn schließlich hat er ja doch einen gewissen schaden verursacht (den allerdings nur der ersteller dieses threads halbwegs klar beziffern kann). dabei würde ich z.b. die in diesem "geschäftszusammenhang" gefahrenen km entsprechend dem amtlichen km-geld (sofern es das in D gibt) in rechnung stellen. klar sind die höher als die reinen spritkosten für diese strecken, aber da werden eben auch abnutzung etc. mit eingerechnet.
wenn er sich weigert das zu unterschreiben und die entschädigung zu zahlen -> "alles weitere regelt der anwalt"
mfg