Zitat:
Zitat von neo303
@jürgen: auch der öamtc bietet solche ankaufstests, wo viel mehr "bemängelt" wird als tatsächlich tüv-relevant ist. wenn aber in einem kaufvertrag vereinbart wird, dass alle aufgelisteten mängel behoben werden, dann bedeutet das eben alle - nicht nur die tüv-relevanten. so ist nunmal das vertragsrecht.
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Ich hab das wohl verstanden, wie das von xedba6 aufgefasst wird. Ich bezweifel nur, dass der Händler die gleiche Auffassung hat, weil es eben keinen Sinn macht und auch garnicht leistbar ist, alles, was in dem Gutachten als "nicht TÜV relevanter Mangel" aufgeführt ist, zu beheben.
Insofern muss man das schon näher differenzieren, ob der verschlissene Teppichboden und die Lackmängel (das ist ja nur ein Beispiel) dazu gehören. Nach Deiner Auffassung ja wohl
("dann bedeutet das eben alle").
Dass das nicht falsch verstanden wird: Ich bin natürlich grundsätzlich auf der Seite von xedba6, aber der Meinung, dass man das Gutachten
dafür nicht pauschal als Grundlage nehmen kann. Auf sowas kann sich garkein Händler einlassen. Dieser hat das Auto durch den TÜV gebracht und ich würde jetzt nicht alles anzweifeln und mich damit zufrieden geben. Wenn ich jetzt glaube, dass der TÜV das Auto durchgewunken hat, obwohl es die Plakette nicht hätte bekommen dürfen, dann ist das eine andere Baustelle.
Ich bin sicher nicht auf Händlerseite, aber in diesem Fall habe ich sein Kopfschütteln förmlich vor Augen.
Gruß
Jürgen