Zitat:
Zitat von ricer
Die Erklärung von Xedos9 ist richtig (bis auf die 20% auf die NOVA)
|
Kann sein, dass das aktuell nicht mehr gilt (aktuell werden ja auch (die geschönten) CO2 Daten als Berechnungsgrundlage verwendet). Allerdings kann unter
www.bmf.gv.at nachgelesen werden, dass bei Gebrauchtwagen die gesetzliche Basis gilt, die auch bei einer ursprünglichen inländischen Erstzulassung gegolten haben. Und dazumal war definitiv MwSt auf NOVA. Aber ich will sicher keine Grundsatzdiskussion darüber führen und meinetwegen kann's ja auch anders sein.
Aktuell heißt das auch nicht mehr Mehrwertsteuer sondern "Zuschlag gem. §6 Abs.6 NoVAG" und ist zufälligerweise auch 20% von der NoVA.
Zitat:
Zitat von ricer
Der Preis im Kaufvertrag wurde immer als Basis für die NOVA-Berechnung akzeptiert und noch nie in Frage gestellt.
Im Gegenteil: "Was, so viel Geld für einen alten Mazda?"
Erst letztes Jahr habe ich einen 323 BG in Österreich genehmigen lassen.
Danach anmelden und fertig.
|
Kann ich definitiv so nicht bestätigen. Wir haben 3 Autos (Bj. 2010 und 2009) aus dem EU-Ausland nach AT bekommen, die wir hier als Geschäftsautos verwenden. Nur bei einem von den drei Fahrzeugen wurde der belegbare (und auch tatsächlich bezahlte) Kaufpreis anerkannt. zu den beiden anderen mussten wir ein Wertgutachten erstellen lassen. Dürfte also schon Ermessenssache der Behörde sein.
VG