Ich habe gerade "Extra, das RTL Magazin" gesehen und bin erst dadurch auf ein Problem aufmerksam geworden, das mir bislang garnicht bewusst war.
Hintergrund eines Beitrages war, dass ein Autofahrer ein Knöllchen bekommen hatte, nachdem er auf der Autobahn unterwegs gewesen war. Da er weder zu schnell, noch zu dicht aufgefahren war, rief er bei der Behörde an und die erklärte ihm, dass das wohl sein könne. Denn es würde ihm etwas anderes vorgeworfen, nämlich dass sein PKW zu breit sei, um auf der Autobahn in einer Baustelle links fahren zu dürfen (Verstoß gegen Verkehrszeichen 264).
Sein PKW war aber lt. Papieren weniger als 2 m breit.
Ein Behördensprecher erklärte daraufhin, die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite (Zulassungsbescheinigung I: Ziffer 19, alter Fahrzeugschein: Ziffer 13 B) würde garnicht gelten, weil die dort angegebene Breite gemäß StVZO §32, Absatz 5 wie folgt zu ermitteln sei:
Zitat:
Zitat von xStVZO §32, Absatz 5
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
.
Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
.
Diese Breite sei aber hinsichtlich Verkehrszeichen 264 garnicht maßgebend, sondern stattdessen die Breite inkl. Spiegeln. Der Kraftfahrer solle gefälligst in seine Fahrzeugunterlagen schauen und dort einfach die "Garagenbreite" nachlesen.
"Interessante" Sache. Danach darf weder ein Golf noch ein Renault Clio in einer Baustelle links fahren.
Von einer "Garagenbreite" habe ich auch noch nie etwas gehört, aber vielleicht gibt es diese Angabe bei neueren Autos ja tatsächlich.
Kommen wir mal zum Xedos..
Der X6 ist lt. Papieren 1,70 m breit (im Xedos Wiki steht bei dieser Angabe allerdings "über alles", was wohl falsch sein dürfte. In der Grafik sind die 1,70 m dort auch inkl. Spiegel angegeben).
Der X9 ist 1,77 m breit. Zumindest beim X9 könnte man wohl davon ausgehen, dass er inkl. Spiegel breiter als 2.00 m ist. Gemäß der Grafik im Xedos Wiki ragen die Spiegel beim X9 aber deutlich weniger über die Karosserie hinaus, als beim X6. Insofern ist der Themen Titel vielleicht doch falsch gewählt und ein X9 darf in einer Baustelle vielleicht doch im Gegensatz zu einem Renault Clio (ohne Spiegel 1,719 m, mit Spiegeln 2,025 m) links fahren.
Da es offiziell für unsere Fahrzeuge meines Wissens garkeine Angabe der Breite inkl. Spiegel gibt, muss man das also gefälligst selbst nachmessen.
Wie breit sind denn unsere Autos hinsichtlich Verkehrszeichen 264?
Hat jemand dazu mal eine Angabe gefunden oder selbst mal nachgemessen?
Wir haben vielleicht den Vorteil, dass die Polizei dieses Maß für einen Xedos selbst nicht weiß..
Gruß
Jürgen
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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das von dir gepostete Zeichen (265) bezieht sich auf die tatsächliche Breite (Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, Nr. 38 ). Wenn die tatsächliche Breite nirgendwo nachzulesen ist, muss man eben selbst messen.
Es bleibt dabei festzuhalten, dass man mit fast keinem Fahrzeug überholen darf, wo dieses Schild aufgestellt ist (von ein paar Kleinwagen mal abgesehen). Weder mit einem Clio, einem Focus, geschweige denn von einem MB Sprinter.
Soweit ich das aber über Google nachlesen konnte, wird bei einem Unfall die Schuld meistens den LKW-Fahrern in die Schuhe geschoben. Dies ist aber keine verbindliche Rechtsauskunft. Mit meinem X9 habe ich meistens jedoch keine Probleme in diesen Bereichen zu überholen. Danke an de Überholten, die nicht auf dem Mittelstreifen fahren!
So long,
Phoenix
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Es ist schon sehr eigenartig, dass ein Verbotsschild sich auf Daten bezieht, die man nicht in den Fahrzeugpapieren findet und jeder für sich selbst ermitteln muss. Klapp ich eben den rechten Außenspiegel ein, dann passts wieder.. hehe.. *spass*
Zitat:
Zitat von Phoenix
Es bleibt dabei festzuhalten, dass man mit fast keinem Fahrzeug überholen darf, wo dieses Schild aufgestellt ist...
Falsch! Dieses Verkehrszeichen hat mit einem Überholverbot nichts zu tun. Man darf nicht nur nicht überholen, man darf dort nichtmal fahren.
Gruß
Jürgen
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
Falls es jemanden interessiert, es gibt einen sehr interessanten Beitrag der RSA 95 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitstellen an Straßen - RSA 95) dazu. Hier wird diese missglückte Regelung in allen Einzelheiten diskutiert und in Frage gestellt.
Interessant z.B. das hier:
Zitat:
Im Gegensatz zu Zeichen 274 oder Zeichen 276 wird die Anordnung von Zeichen 264 nicht mit der Aufhebung aller Streckenverbote (Zeichen 282) aufgehoben.
Heißt strenggenommen, wo das Verkehrszeichen 264 steht, kann es garnicht mehr aufgehoben werden, weil dafür kein Schild und keine Regelung existiert.
Xedos 6 1.6 16V Serie 1 83kW
BMW E38 735iA V8 176kW / Toyota GT86 147kW
Diese Diskussion hatten wir im 7er-Forum auch schon, und Fakt ist, es bleibt die Pflicht des Fahrers, die tatsächliche Breite seines Fahrzeuges zu kennen, auch wenn diese nirgends in den Papieren ausgewiesen ist.
Somit ist das Überholen in Baustellenbereichen mit diesen Fahrzeugen bei dieser Beschilderung verboten.
Ich habe zwar den Xedos 6 noch nie vermessen, aber er dürfte unter 2 Meter bleiben. Ich hatte damals den Benz (E-Klasse, W211) nachgemessen und kam auf 2,06 Meter inklusive Außenspiegel. Und der X6 ist augenscheinlich erheblich schmaler.
Xedos 6 1.6 16V Serie 1 83kW
BMW E38 735iA V8 176kW / Toyota GT86 147kW
Augenscheinlich heißt aber gar nichts. Trotzdem stimmts, der X6 ist definitiv keine 2m breit weil der Großteil der Spiegel innerhalb des im Typenschein mit 1.70m breit angegebenen Autos liegt.
An diesem Bild kann man schön sehen, daß die Breite des x6 incl. der Aussenspiegel angegeben ist.
Wir dürfen also in Baustellen die linke Spur benutzen!
so long,
John
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo Da Vinci (1452 - 1519)
Jetzt tun 'se alle so, als hätten sie das schon genau gewusst...
Zitat:
Zitat von w00lf
...Somit ist das Überholen in Baustellenbereichen mit diesen Fahrzeugen bei dieser Beschilderung verboten.
Wieder falsch! Diese Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Fahrstreifen nicht benutzen. Also immer schön rechts bleiben.
Zitat:
Zitat von JWBehrendt
An diesem Bild kann man schön sehen, daß die Breite des x6 incl. der Aussenspiegel angegeben ist.
Wir dürfen also in Baustellen die linke Spur benutzen!
In den Fahrzeugpapieren stehen auch diese 1,70 m. Wenn diese gemäß StVZO §32, Absatz 5 ermittelt wurden - und davon gehe ich mal ganz stark aus, denn sonst wäre es gesetzeswidrig - dann ist schlicht das Bild falsch. Ich behaupte mal, dass derjenige, der es ins Wiki gestellt hat, die Bemaßungspfeile selbst (falsch) angebracht hat.
@Christian
Ich hab auch nicht nachgemessen und vermute das auch. Beim X9 könnte das aber knapp werden.
Gruß
Jürgen
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
Xedos 6 1.6 16V Serie 1 83kW
BMW E38 735iA V8 176kW / Toyota GT86 147kW
Zitat:
Zitat von -=LuX=-
Wieder falsch! Diese Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Fahrstreifen nicht benutzen. Also immer schön rechts bleiben.
Nicht falsch, links darf nur überholt werden, jedoch nicht dauerhaft gefahren.
Bei euch bestimmt nicht anders als bei uns. Deshalb, wer links fährt, überholt - wenn man nach dem Gesetz geht und das tust du ja auch - also wer nicht links fahren darf, darf auch nicht überholen.