@sasha hehn: das gilt im fernabsatz - aber bestimmt nicht in diesem fall.
ein kaufvertrag ist bindend und es gibt nur wenige ausnahmen, in denen man davon abrücken kann (z.b. wenn der tatsächliche wert von dem vereinbarten kaufpreis unverhältnismäßig stark abweicht - sowohl nach oben als auch nach unten).
wie christian schon sagte würde ich an deiner stelle mal "höflich nachfragen", was er gedenkt zu tun. wenn er (der käufer) auf stur schaltet würde ich ihm klarmachen, dass ein kaufvertrag ein rechtlich bindendes dokument ist und dass er das gerne mit meinem anwalt weiter diskutieren kann - wodurch ihn das ganze noch teurer zu stehen kommt, da er die anwaltskosten natürlich auch tragen muss.
sollte er das nicht glauben bekommt er einen brief vom anwalt - der erste brief/fax/e-mail ist für gewöhnlich seitens des anwalts als "erstberatung" kostenlos und er schlägt die kosten eben auf den geforderten betrag drauf, sodass man da nicht in vorleistung gehen muss.
normalerweise geben die leute spätestens hier nach da sie sehr wohl wissen welche konsequenzen es hat, wenn sie das spielchen noch weiter treiben...
mfg