Indizien für Pflege / Zustand :
Vom selben Händler, von dem der 1 Vorbesitzer, ein älterer Herr, ihn auch hatte.
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Da der Xedos schon als "Mercedes" oder "Kapitalistenkarre" bezeichnet (gelobt oder beschimpft) wurde, habe ich mal eine Fotocollage
aus
Mazda Xedos 9
Mercedes CLS
Audi A8
BMW 4er
erstellt.
Wobei der BMW recht aktuell ist, und die anderen drei in etwa gleich alt.
Und der Audi und der Mercedes eine Klasse höher sind, wenn man den Xedos 9 auf die Stufe von Audi A6 und Mercedes E stellt. Und der BMW eine Klasse darunter, wenn man den Xedos 9 auf die Stufe BMW 5er stellt.
Da Geschmäcker bekanntlich unterschiedlich sind : Die Beurteilung überlasse ich jedem selbst.
Der 2001 hat noch eine alte Birne im dritten Bremslicht, keine LED.
Dann wollte ich zwei LED-LEisten einbauen, eine links, eine rechts vom dritten Bremslicht. Habe die also bestellt.
Und dann erfahren, dass nur eine zulässig ist.
Anstatt etwas aufwändiger das alte dritte Bremslicht abzubauen und durch eine LED-Leiste zu ersetzen, habe ich beide LED-Leisten links und rechts eingebaut, - aber nach innen leuchtend ! - und angeschlossen.
Jetzt leuchtet bei jedem Bremsvorgang der von hinten sichtbare Teil vom Innenraum rot auf !
Es spielt gar keine Rolle, wie viele Bremsleuchten zulässig sind - Deine LEDs wären so oder so unzulässig. Denn *jede* Leuchte *muss* zwingend von der Zulassungsbehörde (bei uns das Kraftfahrtbundesamt) geprüft und zugelassen und mit einem entsprechenden E-Prüfzeichen versehen sein.
Auch die Modifikation vorhandener Leuchten bewirkt, dass die Leuchte ihre Zulassung und damit automatisch das gesamte Auto seine Betriebsgenehmigung verliert.
Es sind übrigens sehr wohl zwei zusätzliche Bremsleuchten oberhalb der eigentlichen Bremsleuchten zulässig (dann natürlich ohne dritte Bremsleuchte in der Mitte). Das sind die altbekannten sogenannten "Rentnerfunzeln", die man in den 70er und 80er Jahren öfter mal in Rentnerkarren auf der Heckablage finden konnte. Diese sind grundsätzlich eigentlich immer noch erlaubt - es müssen aber für genau diesen Zweck zugelassene Bremsleuchten (mit E-Prüfzeichen) sein.
Wenn Du irgendwas eigenes zusammen bastelst, ist das nicht nur unzulässig, sondern führt auch automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis das Fahrzeugs und bei der nächsten Verkehrskontrolle zu Mängelkarte, Bußgeld, Aufforderung zur Rückrüstung, Vorführung beim TÜV usw.
Über den Sinn, Bremsleuchten in den Innenraum leuchten zu lassen, kann man sicher streiten. Du wirst es aber bei der nächsten Fahrt im Dunkeln verfluchen...
Ich habe es mehr als Innenraumbeleuchtung betrachtet.
Denn es leuchtet nach innen (und etwas nach außen) wie jede andere Leuchte im Innenraum auch.
Ein Bremslicht oder Rückfahrbeleuchtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nach außen leuchtet, in den Straßenverkehr hinein. Da gelten die scharfen Vorschriften, die Du erwähnt hast.
Man stelle sich vor, jemand würde einen Laser anbringen, so wie die, mit denen Jungs auf Flugzeuge zielen.
Eingebaut sind übrigens zwei Lampen mit allen notwendigen Prüf-Zeichen, die auch als dritte Bremsleuchte zugelassen sind.
Aber für eine Innenraumbeleuchtung gelten sicherlich andere Vorschriften wie für Standlicht, Bremslicht, Rücklicht, Nebelschlußleuchte etc.
Das Einzige, was vielleicht problematisch ist, dass die Innenraumbeleuchtung mit dem Bremslicht eingeschaltet wird. Aber andererseits kann man ja auch als Fahrer die Innenraumbeleuchtung anschalten wann man will.
Wirkung :
Von innen (über den Rückspiegel) ergibt sich auch eine psychologische Wirkung durch die warme Farbe anstatt der üblichen Dunkelheit. Ein bißchen wie Weihnachten.
Von außen sieht es aus, als ob die Bremslicht-Lampe hinten offen wäre,
oder als ob die Innenraumbeleuchtung an wäre, eben in Farbe rot. Gibt es ja in allen Farben mittlerweile.
Fotos :
Auf einem Foto sieht man das Bremslicht von hinten ohne (linkes Bild) und
dann mit (mittleres Bild) der kreativen Innenraumbeleuchtung.
Und dann noch Bremslicht mit Innenraumbeleuchtung aus einer Perspektive oben / hinten (rechtes Bild).
Rechtlich :
Ich denke, man sieht recht deutlich den unterschied zwischen Innenraumbeleuchtung und Außenleuchten.
Die Innenraumbeleuchtung leuchtet stark nach innen, schwach nach außen.
Die Außenleuchten leuchten stark nach außen, meist gar nicht oder nur schwach nach innen.
Und : Direkte Beleuchtung ist stärker als indirekte Beleuchtung.
Ich bin gespannt auf Euer Urteil und das des TÜV-Prüfers.
Wobei ja in Grenzfällen bekanntlich bei der Auslegung von Gesetzen jeder Richter anders entscheidet