Wie wär's mit Werkstattauftrag wandeln??
Moin!
Wenn ich es richtig gelesen habe, war der Wagen 4 mal in der Reparatur. D.h. eine Reperatur und 3 Nachbesserungen, meines Wissens brauchst Du nur 3 (oder waren es gar nur 2) Nachbesserungen akzeptieren, dann kannst Du vom Vetrag zurücktreten. Erbrachte Leistungen zurückgegeben ist kaum möglich, da die Leistung (Reperatur) nie erfolgreich war. Du forderst also per Frist Dein Geld zurück und machst die Werkstatt auch mal auf Schadensersatz aufmerksam (Dir fehlte Dein Auto, das Du beruflich (o.ä.) brauchst).
Wenn Du dann das Geld zurück hast, würde ich ernsthaft über einen Verkauf nachdenken (ist natürlich abhängig vom EZ und Laufleistung), denn günstig wird es bei der nächsten Reperatur auch nicht. Abgesehen davon ist das Automatikgetriebe nicht der eben große Wurf, wer weiß, was dann kommt. Und Mazda auch nicht so versiert im Taus, ich erinnere mich mit Grauen an meinen Tausch bei Mazda....
Ich bin allerdings kein Anwalt, allerdings hat sich mit der Zeit einige Kenntniss im Vetragsrecht eingeschlichen. Ich würde an Deiner Stelle evtl. mal einen Anwalt zu Rate ziehen, zwecks Wandlung und Schadenersatz, also was sich da machen lässt. Selbst wenn Du keine Rechtschutz hast, ist eine "Erstberatung" im Vergleich zu den 2300 Euro sicher auch nicht mehr die Welt.
Viel Glück!
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