Da du von einer Nachschulung geschrieben hast, nehme ich an, dass du noch in der Probezeit warst. Diese hat sich dann um zwei Jahre verlängert. Also müsstest du eigentlich immernoch noch in der Probezeit sein.
Es gibt so genannte A und B Verstöße. Bei einem A Verstoß (z.B. mehr als 20km/h zu schnell), muss man ein Nachschulungsseminar machen. Das hast du ja schon gemacht.
Wenn du nochmal in der Probezeit einen A Verstoß begehst, was du mit 23km/h zu viel getan hast, wird angeraten (keine Pflicht) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Die Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt in Flensburg.
Erst wenn du in der Probezeit dann noch einen A Verstoß begehst, musst du zur MPU.
Wenn du allerdings schon mehrere Punkte in Flensburg hast, kann das mit der MPU schon anders aussehen.
Hattest du damals Fahrverbot, oder wurde dir der Lappen entzogen, weil du zu viele Punkte hattest? Das macht nämlich einen Unterschied.
Zur MPU musst du erst, wenn dir der Führerschein entzogen wurde, und du ihn zurück "beantragst". Dann kann man dich zur MPU schicken.
Was dir auf jeden Fall blüht, ist 1 Punkt und 50 Euro Bußgeld.
Wenn du mit Tolreanz allerdings unter 21km/h kommst, musst du nur zahlen, keinen Punkt!
Hoffe, ich konnte dir helfen!
Gruß, Olli
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