Ich würde mal zusätzlich einige Punkte ins Spiel bringen:
- RS tatsächlich ohne Selbstbeteiligung?? Sonst lohnt sich das bei der Summe ohnehin nicht.
- Es geht bei der Bestrafung nicht um den Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die ist einfach Fakt und nur das zählt.
- Worauf sollte sich denn der Einspruch denn sonst abstützen? Toleranzen sind ja schon abgezogen.
Weiterer Punkt: Für solche Fälle macht kein Anwalt (schon garnicht ein "rennomierter") Wind. Der fordert Akteneinsicht an und kassiert sein Honorar, irgendwann schickt er die Akte zurück und das war's. Glaub nicht im Ernst, dass der mit so einem Bagatellfall seine teuer bezahlte Zeit verschwendet, die setzt er (für ihn) wirtschaftlicher ein.
Ich kann garnicht nachvollziehen, dass Du überhaupt über einen Widerspruch nachdenkst. Nach meiner Auffassung unter den gegebenen Umständen völlig sinn- und aussichtslos.
Die einzige Chance wäre, wenn Du als Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig identifizierbar wärest. Denn es gilt ja die Fahrer- und nicht die Halterhaftung. Als Halter kannst Du die Aussage verweigern, wenn ein Angehöriger gefahren ist. Auch wenn's kein Angehöriger war, das kann ja keiner nachweisen.
Wenn Du das hinkriegst, bekommst Du zwar keine Punkte, aber als Halter ein Fahrtenbuch auferlegt und das kostet Dich mindestens genausoviel Geld an Gebühren.
Mein Rat: Nimm's einfach als Lebenserfahrung mit.
Gruß
Jürgen