Vorsicht: es kommt drauf an, welche Webasto-Standheizung verbaut wurde.
So muss beispielsweise eine ThermoTop BW50 / ThermoTop T BW50 grundsätzlich vom TÜV abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Einbau einer solchen Standheizung stellt eine "bauliche Änderung am Fahrzeug" dar. Erfolgt keine Abnahme, besitzt das gesamte Fahrzeug faktisch keine Betriebsgenehmigung mehr und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Wurde dagegen die damals neue ThermoTop C verbaut, dann besitzt diese eine ABE - zumindest wenn sie in Verbindung mit den Einbausatz für den Xedos 9 korrekt eingebaut wurde. Dann ist unbedingt jederzeit die ABE im Fahrzeug mitzuführen - die ABE ist normaler in der Bedienungsanleitung enthalten, entweder ganz vorne oder ganz am Ende. Diese Standheizung mit ABE ist abnahme- und eintragungsfrei.
Aber: ich würde sagen, dass obiges gilt, wenn man katholischer ist als der Papst...
Gruß,
Christian